Laut einer Urkunde um [[1500]] ist der Amtmann von [[Thalgau]] verpflichtet, bei den Aufenthalten des fürstbischöflichen Hofes in Schloss Fuschl für die notwendige Möblierung zu sorgen. Üblicherweise verfügen Schlösser, die nur zeitweise genutzt werden, damals kaum über eine feste Ausstattung. | Laut einer Urkunde um [[1500]] ist der Amtmann von [[Thalgau]] verpflichtet, bei den Aufenthalten des fürstbischöflichen Hofes in Schloss Fuschl für die notwendige Möblierung zu sorgen. Üblicherweise verfügen Schlösser, die nur zeitweise genutzt werden, damals kaum über eine feste Ausstattung. |