Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Hofrat Dr. '''Franz Christoph von Herz in Herzfeld''' (* [[8. Oktober]] [[1712]] in der [[Stadt Salzburg]]; † [[1. Jänner]] [[1762]]), war Professor der Rechte an der [[Benediktineruniversität Salzburg]].
+
[[Hofrat]] Dr. '''Franz Christoph von Herz in Herzfeld''' (* [[8. Oktober]] [[1712]] in der [[Stadt Salzburg]]; † [[1. Jänner]] [[1762]]), war [[Professor]] der [[Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg|Rechte]] an der
    
==Leben und Wirken==
 
==Leben und Wirken==
Als Sohn des Salzburger Universitätsprofessors [[Franz Joseph von Herz in Herzfeld]] erhielt er seine Ausbildung in seiner Geburtsstadt, wurde [[1734]] von der juristischen Fakultät geprüft und praktizierte dann einige Zeit in Wien und Graz. Nach seiner Rückkehr wurde er [[1736]] zum salzburgischen wirklichen [[Hofrat]] ernannt. 1738, als sein Vater († 8. November [[1739]]) schon kränklich war, erhielt er an der [[Universität Salzburg|Universität]] eine außerordentliche juristische Lehrstelle, erwarb das Doktorat und übernahm nach dem Tode des Vaters das ordentliche Lehramt der Institutionen.
+
Als Sohn des Salzburger Universitätsprofessors [[Franz Joseph von Herz in Herzfeld]] erhielt er seine Ausbildung in seiner Geburtsstadt, wurde [[1734]] von der juristischen Fakultät geprüft und praktizierte dann einige Zeit in Wien und Graz. Nach seiner Rückkehr wurde er [[1736]] zum salzburgischen wirklichen Hofrat ernannt. [[1738]], als sein Vater († 8. November [[1739]]) schon kränklich war, erhielt er an der Universität Salzburg eine außerordentliche juristische Lehrstelle, erwarb das Doktorat und übernahm nach dem Tode des Vaters das ordentliche Lehramt der Institutionen.
    
Er war der erste, der an der Universität Salzburg ein ''Collegium practicum'' in deutscher Sprache abhielt.
 
Er war der erste, der an der Universität Salzburg ein ''Collegium practicum'' in deutscher Sprache abhielt.

Navigationsmenü