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== Kraftrad : ''KFG §§ 2 (1), 3 (1); KDV § 20b (4)'' ==
 
== Kraftrad : ''KFG §§ 2 (1), 3 (1); KDV § 20b (4)'' ==
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Begriff:  
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'''Begriff''':  
 
Krafträder sind Kraftfahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad.  
 
Krafträder sind Kraftfahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad.  
    
Motorräder mit Beiwagen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die an einer Seite (links bzw. rechts) mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden sind.  
 
Motorräder mit Beiwagen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die an einer Seite (links bzw. rechts) mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden sind.  
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Einteilung (Ober- und Untergruppen, Klassen L1e - L7e):  
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'''Einteilung''' (Ober- und Untergruppen, Klassen L1e - L7e):  
    
Code 910 zweirädrige Kleinkrafträder mit Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum bis 50 ccm, Klasse L1e,  
 
Code 910 zweirädrige Kleinkrafträder mit Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h und Hubraum bis 50 ccm, Klasse L1e,  
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Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg die nach den bisherigen Vorschriften als Kraftwagen genehmigt worden sind, gelten weiter als Kraftwagen.  
 
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg die nach den bisherigen Vorschriften als Kraftwagen genehmigt worden sind, gelten weiter als Kraftwagen.  
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B-Führerschein taugliche Krafträder mit Hubraum bis 125 ccm und Motorleistung bis 11 kW (15 PS) werden der Klasse L3e zugeordnet.  
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'''B'''-Führerschein taugliche Krafträder mit Hubraum bis 125 ccm und Motorleistung bis 11 kW (15 PS) werden der Klasse L3e zugeordnet.  
    
Die freiwillige Ausrüstung von Krafträdern mit einem Rückwärtsgang ist zulässig.  
 
Die freiwillige Ausrüstung von Krafträdern mit einem Rückwärtsgang ist zulässig.  
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