Ein PKW-Lenker aus der nahe gelegenen Bezirksstadt [[Zell am See]] wurde in der Ortschaft ''Gries im Pinzgau'' bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt und weigert sich seither das Strafmandat in der Höhe von € 85,00 zu bezahlen. In seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof argumentiert der Autofahrer damit, dass die Ortstafelbezeichnung ''Gries im Pinzgau'' gesetzeswidrig ist. Der VfGH muss sich nun damit auseinandersetzen, ob die Aufschrift auf der Ortstafel korrekt ist oder nicht. | Ein PKW-Lenker aus der nahe gelegenen Bezirksstadt [[Zell am See]] wurde in der Ortschaft ''Gries im Pinzgau'' bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt und weigert sich seither das Strafmandat in der Höhe von € 85,00 zu bezahlen. In seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof argumentiert der Autofahrer damit, dass die Ortstafelbezeichnung ''Gries im Pinzgau'' gesetzeswidrig ist. Der VfGH muss sich nun damit auseinandersetzen, ob die Aufschrift auf der Ortstafel korrekt ist oder nicht. |