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| | == Fahren mit Licht am Tage : ''KFG § 99 (5), (5a); KDV § 11 (8)'' == | | == Fahren mit Licht am Tage : ''KFG § 99 (5), (5a); KDV § 11 (8)'' == |
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| − | Bei einspurigen Krafträdern ist auch während des Fahrens am Tage stets Abblendlicht (weiß) zu verwenden; Fernlicht (Weitstrahler) ist verboten! | + | Bei einspurigen Krafträdern ist auch während des Fahrens am Tage stets '''Abblendlicht''' (weiß) zu verwenden; Fernlicht (Weitstrahler) ist verboten! <br> |
| − | Keine Verwendungspflicht beim Schieben und beim Abstellen von Krafträdern. | + | Keine Verwendungspflicht beim Schieben und beim Abstellen von Krafträdern. <br> |
| − | Ab 2002 werden neue Motorräder schrittweise mit einer Dauerlichtschaltung ausgestattet. Nach dem Start des Motors leuchtet dann automatisch das Abblendlicht auf. (Tagfahrlicht)
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| − | Der Schutzzweck liegt darin, einspurigen Krafträdern wegen der schmalen Silhouette für andere Verkehrsteilnehmer einen erhöhten Auffälligkeitsgrad zu geben; aber:
| + | Ab 2002 werden neue Motorräder schrittweise mit einer Dauerlichtschaltung ausgestattet. Nach dem Start des Motors leuchtet dann automatisch das Abblendlicht auf. (Tagfahrlicht) <br> |
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| − | Ab 15. November 2005 hat der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades (Motorrad mit Beiwagen etc.) während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. (Testphase) | + | Der Schutzzweck liegt darin, einspurigen Krafträdern wegen der schmalen Silhouette für andere Verkehrsteilnehmer einen erhöhten Auffälligkeitsgrad zu geben; aber: <br> |
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| | + | Ab 15. November 2005 hat der Lenker eines Kraftwagens oder eines '''mehrspurigen Kraftrades''' (Motorrad mit Beiwagen etc.) während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. (Testphase)<br> |
| | Wird Abblendlicht oder Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen. | | Wird Abblendlicht oder Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen. |
| | (In diesem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen über Ersatz-, Begrenzungs- und Schlussleuchten nicht.) | | (In diesem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen über Ersatz-, Begrenzungs- und Schlussleuchten nicht.) |