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Auf Grund dieser Erfahrungen habe ich für den praktischen Gebrauch wichtige, '''spezielle''' Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für '''Motorräder''' (Klasse L3e) und '''Motorräder mit Beiwagen''' (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt.  
 
Auf Grund dieser Erfahrungen habe ich für den praktischen Gebrauch wichtige, '''spezielle''' Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für '''Motorräder''' (Klasse L3e) und '''Motorräder mit Beiwagen''' (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt.  
 
Nicht berücksichtigt sind '''generelle''', gesetzliche Regelungen zumal diese für alle Verkehrsteilnehmer und Kraftfahrzeuge gleichermaßen gelten. (Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesens sowie Strafenkatalog)
 
Nicht berücksichtigt sind '''generelle''', gesetzliche Regelungen zumal diese für alle Verkehrsteilnehmer und Kraftfahrzeuge gleichermaßen gelten. (Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesens sowie Strafenkatalog)
Die Harmonisierung der in Bundesländerkompetenz liegenden Strafen für Verkehrsdelikte (Katalog mit mittleren Grenzwerten) wird angestrebt.  
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Die Harmonisierung der in Bundesländerkompetenz liegenden Strafen für Verkehrsdelikte (Katalog mit mittleren Grenzwerten) wird angestrebt. <br>
 
   
Ab März 2007 werden Verkehrsdelikte (Strafen über 70,00 €) in EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und vollzogen.  
 
Ab März 2007 werden Verkehrsdelikte (Strafen über 70,00 €) in EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und vollzogen.  
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Der von mir 1998 erstmals definierte und publizierte Titel "'''Motorradrecht'''" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen.  
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Der von mir 1998 erstmals definierte und publizierte Titel "'''Motorradrecht'''" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen. <br>
 
   
Unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.  
 
Unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.  
  
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