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| | Eine Ausbildung ohne Fahrschule mittels Übungsfahrt-Tafel (L) ist gesetzlich weder für Motorräder noch für Motorräder mit Beiwagen zulässig. | | Eine Ausbildung ohne Fahrschule mittels Übungsfahrt-Tafel (L) ist gesetzlich weder für Motorräder noch für Motorräder mit Beiwagen zulässig. |
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| − | == Unterscheidungszeichen ''KFG § 80'' == | + | == Unterscheidungszeichen : ''KFG § 80'' == |
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| | Krafträder mit inländischer Zulassung bei denen das internationale Unterscheidungszeichen noch nicht am linken Rand der Kennzeichentafel in einem blauen Feld angeben ist, müssen beim Verlassen des österreichischen Bundesgebietes hinten vollständig sichtbar außer dem Kennzeichen und wie dieses angebracht, auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst, das Unterscheidungszeichen (A) führen. | | Krafträder mit inländischer Zulassung bei denen das internationale Unterscheidungszeichen noch nicht am linken Rand der Kennzeichentafel in einem blauen Feld angeben ist, müssen beim Verlassen des österreichischen Bundesgebietes hinten vollständig sichtbar außer dem Kennzeichen und wie dieses angebracht, auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst, das Unterscheidungszeichen (A) führen. |
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| | Diese Bestimmung bezieht sich nur auf das Gebiet der Europäischen Union; ferner: Bulgarien, (Kroatien), Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien/Montenegro. | | Diese Bestimmung bezieht sich nur auf das Gebiet der Europäischen Union; ferner: Bulgarien, (Kroatien), Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien/Montenegro. |
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| − | Weder die Nichteinhaltung der Mindestgröße, der Farbe noch das Nichtführen des Unterscheidungszeichens ist innerhalb Österreichs strafbar, da sich diese Bestimmungen nur auf das Verlassen des Bundesgebietes beziehen. | + | Weder die Nichteinhaltung der Mindestgröße, der Farbe noch das Nichtführen des Unterscheidungszeichens ist innerhalb Österreichs strafbar, da sich diese Bestimmungen nur auf das Verlassen des Bundesgebietes beziehen. |
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| | == Verbandzeug ''KFG §§ 102 (10), 103 (1)'' == | | == Verbandzeug ''KFG §§ 102 (10), 103 (1)'' == |