Beim Eigenimport gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km) aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor, gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage. | Beim Eigenimport gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km) aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor, gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage. |