Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:     
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Waren es früher schlechte Straßenverhältnisse, die schon bei für heutige Begriffe mäßige Geschwindigkeiten zur Nichtbeherrschung von Maschinen führen konnten, so sind es heute motorisch "hoch gezüchtete" PS-Boliden, die eine derart kraftvolle Beschleunigung in kürzester Zeit erzeugen, dass der Mensch das Motorrad in solchen Beschleunigungsmomente nicht mehr beherrschen kann und Unfälle hervorruft.
+
Waren es früher schlechte Straßenverhältnisse, die schon bei für heutige Begriffe mäßigen Geschwindigkeiten zur Nichtbeherrschung von Maschinen führen konnten, so sind es heute motorisch "hoch gezüchtete" PS-Boliden, die in kürzester Zeit eine derart kraftvolle Beschleunigung erzeugen, dass der Mensch das Motorrad in solchen Beschleunigungsmomenten nicht mehr beherrschen kann und Unfälle hervorruft.
    
Leidtragende sind oft Fußgänger, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr ausweichen können.  
 
Leidtragende sind oft Fußgänger, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr ausweichen können.  
    
== Die neunjährige Karoline zu Tode gerädert ==
 
== Die neunjährige Karoline zu Tode gerädert ==
Am 22. Mai 1930 erschien in den meisten Wiener Morgenblättern ein Bericht über eine Verhandlung beim Obersten Gerichtshof, die eine  Nichtigkeitsbeschwerde zweier wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor dem Schöffengericht in Salzburg zu je sechs Monaten  strengen Arrest verurteilten Motorradfahrer zum Gegenstand hatte. Generalstaatsanwalt Dr. Niggl bestätigte jedoch das Urteil mit der Begründung ''...Derartige Wildlinge  sollten vom Gericht gerecht, aber mit der größten Strenge im Interesse des Publikums bestraft werden, wenn nicht das Publikum selbst eines Tages gegen derartige Personen den Richter machen soll.''
+
Am 22. Mai 1930 erschien in den meisten Wiener Morgenblättern ein Bericht über eine Verhandlung beim Obersten Gerichtshof, die eine  Nichtigkeitsbeschwerde zweier wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor dem Schöffengericht in Salzburg zu je sechs Monaten  strengen Arrest verurteilter Motorradfahrer zum Gegenstand hatte. Generalstaatsanwalt Dr. Niggl bestätigte jedoch das Urteil mit der Begründung ''...Derartige Wildlinge  sollten vom Gericht gerecht, aber mit der größten Strenge im Interesse des Publikums bestraft werden, wenn nicht das Publikum selbst eines Tages gegen derartige Personen den Richter machen soll.''
    
=== Was war geschehen? ===
 
=== Was war geschehen? ===
   −
Am [[1. Mai]] [[1929]] kehrte eine Gesellschaft mit ihren Automobilen und Motorrädern von einem Ausflug in die [[Stadt Salzburg]] zurück. Zwischen Martin Lang, der als ''Motorradwildling'' bekannt war, und Franz Raysigl entspann ein Wettkampf, wer die bessere ''Rennmaschine'' besitzt. In ''einem rasenden Tempo von annähernd achtzig Kilometer'', wie später Zeugen aussagten, fuhr Raysigl vor Lang. Jedes Mal, wenn sich Lang Raysigl näherte, erhöhte Raysigl nochmals das Tempo. Bei einer Biegung der sehr belebten Landstraße übersah Lang infolge seiner ''hohen Geschwindigkeit'' eine am Straßenrand gehende Familie und fuhr in sie hinein.
+
Am [[1. Mai]] [[1929]] kehrte eine Gesellschaft mit ihren Automobilen und Motorrädern von einem Ausflug in die [[Stadt Salzburg]] zurück. Zwischen Martin Lang, der als ''Motorradwildling'' bekannt war, und Franz [[Rajsigl|Raysigl]] entspann sich ein Wettkampf, wer die bessere ''Rennmaschine'' besitzt. In ''einem rasenden Tempo von annähernd achtzig Kilometer'', wie später Zeugen aussagten, fuhr Raysigl vor Lang. Jedes Mal, wenn sich Lang Raysigl näherte, erhöhte Raysigl nochmals das Tempo. Bei einer Biegung der sehr belebten Landstraße übersah Lang infolge seiner ''hohen Geschwindigkeit'' eine am Straßenrand gehende Familie und fuhr in sie hinein.
    
Die neunjährige Karoline Müller wurde zu Tode gerädert, ihre Mutter erlitt einen Beckenbruch und eine schwere Gehirnerschütterung.
 
Die neunjährige Karoline Müller wurde zu Tode gerädert, ihre Mutter erlitt einen Beckenbruch und eine schwere Gehirnerschütterung.
   −
Vor einem Schöffengericht in Salzburg wurde Lang zu acht Monaten, Rajsigl zu sechs Monaten strengen Arrest verurteilt. Dabei ging das Gericht davon aus, dass beide ein Wettrennen veranstaltet hatten, um ihre Maschinen zu messen. Rajsigl brachte durch seinen Rechtsanwalt Dr. Eduard Korten die Nichtigkeitsbeschwerde ein. Diese wurde, wie eingangs geschildert, aber vom Obersten Gerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Junker, verworfen.  
+
Vor einem Schöffengericht in Salzburg wurde Lang zu acht Monaten, Rajsigl zu sechs Monaten strengen Arrests verurteilt. Dabei ging das Gericht davon aus, dass beide ein Wettrennen veranstaltet hatten, um ihre Maschinen zu messen. Rajsigl brachte durch seinen Rechtsanwalt Dr. Eduard Korten Nichtigkeitsbeschwerde ein. Diese wurde, wie eingangs geschildert, aber vom Obersten Gerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Junker verworfen.  
    
=== Die Illustrierte Kronen-Zeitung berichtete unkorrekt ===
 
=== Die Illustrierte Kronen-Zeitung berichtete unkorrekt ===
478

Bearbeitungen

Navigationsmenü