Die [[Landwirtschaftskammer Salzburg |Bauernkammer]] musste daher Bescheinigungen für Arbeitskräfte auf den Almen ausstellen, damit alle Senner und Mitarbeiter grenznaher Almen auch rechtmäßig oben arbeiten dürfen. Es dürfen dann in diesen seltenen Ausnahmefällen von grenznahen Almen nur bestimmte Personen über diese grüne Grenze, die namentlich genannt werden müssen.<ref>Quelle [https://salzburg.orf.at/stories/3047943/ salzburg.orf.at], 9. Mai 2020</ref> | Die [[Landwirtschaftskammer Salzburg |Bauernkammer]] musste daher Bescheinigungen für Arbeitskräfte auf den Almen ausstellen, damit alle Senner und Mitarbeiter grenznaher Almen auch rechtmäßig oben arbeiten dürfen. Es dürfen dann in diesen seltenen Ausnahmefällen von grenznahen Almen nur bestimmte Personen über diese grüne Grenze, die namentlich genannt werden müssen.<ref>Quelle [https://salzburg.orf.at/stories/3047943/ salzburg.orf.at], 9. Mai 2020</ref> |