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| | ==Die Salinenkonvention== | | ==Die Salinenkonvention== |
| − | Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der [[Saline Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch [[Salzburg]] bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. | + | Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone [[Bayern]]s eingetragenen und der [[Saline Reichenhall]] gewidmeten Wälder von [[Österreich]], zu dem ja auch [[Salzburg]] bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im [[Glemmtal|Glemm-]] und [[Leogangtal]], sowie den Hundsfuß bei [[Lofer]] und der [[Strupberg]], vormals [[Berchtesgadner Zinswald]]. Außerdem durfte Österreich im [[Salzbergwerk Dürrnberg]] [[Salz]] auch auf bayerischer Seite abbauen. |
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| | + | ''»Die Königlich Bayerische Regierung wird ermächtigt, den nachhaltigen Holzertrag ihrer sämtlichen Saalforste ohne Ausnahme irgendeiner Holzgattung zu fällen, auszutriften oder auszuführen; das Holz auf dem Stock (in Wald stehend) zu verkaufen wie auch alle Forstnebenprodukte zu benutzen und zu verwerten, ohne davon Stockgeld und Stockzins an die Kaiserlich Königliche Österreichische Regierung zu entrichten«'', heißt es in der Salinenkonvention (in moderner Rechtschreibung)<ref>Quelle [http://www.traunsteiner-tagblatt.de/includes/mehr_chiemg.php?id=347 Traunsteiner Tagblatt]</ref>. |
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| | In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. | | In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und [[1932]] angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten. |
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| | ==Geschichtliche Entwicklung== | | ==Geschichtliche Entwicklung== |
| − | Heute besitzt der Freistaat Bayern rund 18.600 ha Grund und Boden im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]]. Es geht dabei um die Nutzung der Wälder. Schon seit Herzog Theodo von Bayern im [[8. Jahrhundert]] 20 Salzsieden in [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] an das [[Erzstift St. Peter]] schenkte, wird Holz aus den salzburgischen und berchtesgadnischen Schwarzwäldern im [[Saalachtal]] zur [[Saline Reichenhall]] geliefert. | + | Heute besitzt der Freistaat Bayern rund 18.500 ha Grund und Boden im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]]. Es geht dabei um die Nutzung der Wälder. Schon seit Herzog [[Theodo]] von Bayern im [[8. Jahrhundert]] 20 Salzsieden in [[Bad Reichenhall|Reichenhall]] an das [[Erzstift St. Peter]] schenkte, wird Holz aus den salzburgischen und berchtesgadnischen Schwarzwäldern im [[Saalachtal]] zur [[Saline Reichenhall]] geliefert. |
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| − | 19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum von [[Stift Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal. | + | 19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum von [[Benediktiner-Frauenstift Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal. |
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| | Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. | | Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam. |
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| | [[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die [[Säkularisation]] von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentum Salzburg und [[1805]] des k&k Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft. | | [[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die [[Säkularisation]] von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentum Salzburg und [[1805]] des k&k Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft. |
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| − | [[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde samt dem Berchtesgadener Land an Bayern abgetreten, und [[Salzbergbau]] und Saalforste waren wieder vereint - bis [[1816]], als die Fürstpropstei endgültig bei Bayern blieb und Salzburg endgültig zu Österreich kam. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''. | + | [[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde samt dem Berchtesgadener Land an Bayern abgetreten, und [[Salzbergbau]] und [[Bayerische Saalforste|Bayerischen Saalforste]] waren wieder vereint - bis [[1816]], als die Fürstpropstei endgültig bei Bayern blieb und Salzburg endgültig zu Österreich kam. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''. |
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| | Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen über die Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde. | | Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen über die Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde. |
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| | * Friederike Zaisberger: ''175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004'', Fachbeitrag ''NaturLand Salzburg'', Heft 2, 2004 | | * Friederike Zaisberger: ''175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004'', Fachbeitrag ''NaturLand Salzburg'', Heft 2, 2004 |
| | * Jürgen Schneider: ''Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9 | | * Jürgen Schneider: ''Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9 |
| | + | <references/> |
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| | [[Kategorie:Salzburg]] | | [[Kategorie:Salzburg]] |