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Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte anhand einer Power-Point-Präsentation die Anklage im Detail erörtert. Um gesetzwidrig Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes für das Land, für Gemeinden oder andere Förderungswerber zu lukrieren, habe sie Schadensfälle in großem Ausmaß verändert, erhöht oder auch gänzlich frei erfunden. Adamovic zählte einige Beispiele auf: Einen gemeldeten Schadensbetrag in Höhe von 1600 Euro habe Rathgeber abgeändert und dann 67.000 Euro an den Bund weitergeleitet, aus 26.000 Euro wurden 86.000 Euro.   
 
Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte anhand einer Power-Point-Präsentation die Anklage im Detail erörtert. Um gesetzwidrig Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes für das Land, für Gemeinden oder andere Förderungswerber zu lukrieren, habe sie Schadensfälle in großem Ausmaß verändert, erhöht oder auch gänzlich frei erfunden. Adamovic zählte einige Beispiele auf: Einen gemeldeten Schadensbetrag in Höhe von 1600 Euro habe Rathgeber abgeändert und dann 67.000 Euro an den Bund weitergeleitet, aus 26.000 Euro wurden 86.000 Euro.   
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Adamovic nannten noch andere "Betrugs"-Beispiele: Für das Entfernen von Bäumen auf der [[Pass-Gschütt-Straße]] wurden Kosten von 248 Euro aufgelistet, doch Rathgeber habe von dem für den Katastrophenfonds zuständigem Finanzministerium 277.248 Euro gefordert. Die Gemeinde [[Rußbach am Paß Gschütt]] machte 155.441 Euro für die außerordentliche Schneeräumung geltend, doch weil der geforderte Schadensfall nicht förderungsfähig war, habe die Angeklagte "''Schäden an Gemeindestraße und Brücken''" angegeben, um Gelder vom Bund zu erhalten. "''Von Schneeräumung war da nicht mehr die Rede''", sagte Adamovic und räumte ein, dass hier die Gemeinde offenbar den "[[Schwarzen Peter]]" der Finanzabteilung des Landes zuschieben wollte, um doch noch Mittel aus dem Katastrophenfonds zu erhalten.
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Adamovic nannten noch andere "Betrugs"-Beispiele: Für das Entfernen von Bäumen auf der [[Pass Gschütt Straße]] wurden Kosten von 248 Euro aufgelistet, doch Rathgeber habe von dem für den Katastrophenfonds zuständigem Finanzministerium 277.248 Euro gefordert. Die Gemeinde [[Rußbach am Paß Gschütt]] machte 155.441 Euro für die außerordentliche Schneeräumung geltend, doch weil der geforderte Schadensfall nicht förderungsfähig war, habe die Angeklagte "''Schäden an Gemeindestraße und Brücken''" angegeben, um Gelder vom Bund zu erhalten. "''Von Schneeräumung war da nicht mehr die Rede''", sagte Adamovic und räumte ein, dass hier die Gemeinde offenbar den "Schwarzen Peter" der Finanzabteilung des Landes zuschieben wollte, um doch noch Mittel aus dem Katastrophenfonds zu erhalten.
    
Zuschüsse an die Länder gab es laut Katastrophenfondsgesetz für die Behebung von tatsächlich eingetretenen Schäden, zum Beispiel an Straßen, aber nicht für Standardverbesserungen oder vorbeugenden Katastrophenschutz. Die Angaben von Rathgeber, den Gemeinden helfen zu wollen, wertete die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung. Sie habe gewusst, dass beispielsweise die Sicherung von [[Landstraße]]n gegen Felsstürze nicht förderungsfähig seien. Im Auszahlungszeitraum 2008 bis 2011 habe Rathgeber insgesamt 11,9 Mio. Euro betrügerisch herausgelockt und 7,2 Mio. Euro rechtmäßig aus dem Katastrophenfonds bezogen, fasste Adamovic zusammen. Die widerrechtlich lukrierten Beträge habe sie zur Mittelfinanzierung verwendet, zur Förderung von grundsätzlich nicht förderungsfähigen Projekten. So seien 1,7 Mio. Euro für das [[Hochwasserschutz-Projekt Urslau]] im [[Pinzgau]] geflossen. Betrügerisch bezogene Gelder habe die Angeklagte auf ein von ihr verwaltetes Rücklagenkonto gegeben.
 
Zuschüsse an die Länder gab es laut Katastrophenfondsgesetz für die Behebung von tatsächlich eingetretenen Schäden, zum Beispiel an Straßen, aber nicht für Standardverbesserungen oder vorbeugenden Katastrophenschutz. Die Angaben von Rathgeber, den Gemeinden helfen zu wollen, wertete die Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptung. Sie habe gewusst, dass beispielsweise die Sicherung von [[Landstraße]]n gegen Felsstürze nicht förderungsfähig seien. Im Auszahlungszeitraum 2008 bis 2011 habe Rathgeber insgesamt 11,9 Mio. Euro betrügerisch herausgelockt und 7,2 Mio. Euro rechtmäßig aus dem Katastrophenfonds bezogen, fasste Adamovic zusammen. Die widerrechtlich lukrierten Beträge habe sie zur Mittelfinanzierung verwendet, zur Förderung von grundsätzlich nicht förderungsfähigen Projekten. So seien 1,7 Mio. Euro für das [[Hochwasserschutz-Projekt Urslau]] im [[Pinzgau]] geflossen. Betrügerisch bezogene Gelder habe die Angeklagte auf ein von ihr verwaltetes Rücklagenkonto gegeben.

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