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{{Googlemapsadr|michael+pacher+straße+27|5020+salzburg}}Der '''Unabhängige Verwaltungssenat''' ist eine vom Bundesgesetzgeber eingerichtete Instanz für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
==Aufgaben==
* Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
* Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
* sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fallen zum Beispiel:
**Beschwerden in Zusammenhang mit einer Schubhaftbescheid
**Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
**Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
**Berufungen gegen Bescheide der Grundverkehrsbehörden
==Zusammensetzung==
''Die unabhängigen Verwaltungssenate sind zwar keine "Gerichte" im Sinn der österreichischen Rechtsordnung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" gemäß den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.'' [http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs/uvs-aufgaben.htm]
Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt.
Der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg wird von Hofrätin Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet. Der stellvertretende Leiter ist Mag. Peter Mottl. 12 Senatsmitglieder wirken als Richter in den Berufungsverfahren.
==Adresse==
:Michael Pacher-Straße 27
:5020 Salzburg
:Telefon: 06 62 - 80 42-38 34 (Kanzlei)
:E-Mail: uvs@salzburg.gv.at
==Parteienverkehr==
:Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
==Amtsstunden==
:Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr
:Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
==Weblinks==
{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs.htm}}
[[Kategorie:Verwaltung]]