| − | Seitens der zuständigen [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] wurde Anfang Juli [[2022]] eine 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen. Die Verordnung gilt für die gesamte Streckenlänge der Gerlos Alpenstraße (von Krimml bis Gerlos) mit Ausnahme jener Abschnitte, in der schon jetzt geringere Beschränkungen bestehen (30- und 50 km/h). Damit wurde dem Ansuchen des privaten Straßenerhalters GROHAG gefolgt, der damit für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgen will. Insbesondere soll damit auch die anrainende Bevölkerung in den Gemeinden Krimml und Wald vor unnötigem Lärm geschützt und entlastet werden.<ref>Presseaussendung GROHAg am 05. Juli 2022</ref> | + | Seitens der zuständigen [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See]] wurde Anfang Juli [[2022]] eine 70 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen. Die Verordnung gilt für die gesamte Streckenlänge der Gerlos Alpenstraße (von Krimml bis Gerlos) mit Ausnahme jener Abschnitte, in der schon jetzt geringere Beschränkungen bestehen (30- und 50 km/h). Damit wurde dem Ansuchen des privaten Straßenerhalters GROHAG gefolgt, der damit für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sorgen will. Insbesondere soll damit auch die anrainende Bevölkerung in den Gemeinden Krimml und Wald vor unnötigem Lärm geschützt und entlastet werden.<ref>Presseaussendung GROHAg am 5. Juli 2022</ref> |