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=== Stadt Salzburg ===
 
=== Stadt Salzburg ===
Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass [[Salzburg]] aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie [[Salzburger Stadtwappen|Wappen]] und [[Stadtsiegel der Stadt Salzburg|Siegel]] sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen [[996]] (Markterhebung) und dem Beginn des [[12. Jahrhundert]]s (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.  
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Das genaue Jahr der Stadterhebung ist nicht bekannt. Man geht davon aus, dass Salzburg aufgrund der wesentlichen Merkmale einer Stadt (Befestigung mit Mauern und Toren, Verteidigungspflicht der Bürger, die vorangegangene Markterhebung, ein persönlich freies Bürgertum, bürgerliche Selbsverwaltung, ein schriftliches Stadtrecht, Führung von Hoheitszeichen wie [[Salzburger Stadtwappen|Wappen]] und [[Stadtsiegel der Stadt Salzburg|Siegel]] sowie die Bezeichnung als Stadt in Urkunden) zwischen [[996]] (Markterhebung) und dem Beginn des [[12. Jahrhundert]]s (häufige Nennung von Stadtbürgern) zur Stadt erhoben wurde.  
    
Die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] ist seit [[1850]] <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/[[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]]. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: [[LGBl]] Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>
 
Die [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Stadt Salzburg]] ist seit [[1850]] <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/[[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne des Art. 116 der Bundesverfassung (B-VG) und gemäß Art. 51 der [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landesverfassung]] eine Stadt mit eigenem Statut. Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem [[Salzburger Stadtrecht]]. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, StF: [[LGBl]] Nr 47/1966 (geltende Fassung)]</ref>