''»Die Königlich Bayerische Regierung wird ermächtigt, den nachhaltigen Holzertrag ihrer sämtlichen Saalforste ohne Ausnahme irgendeiner Holzgattung zu fällen, auszutriften oder auszuführen; das Holz auf dem Stock (in Wald stehend) zu verkaufen wie auch alle Forstnebenprodukte zu benutzen und zu verwerten, ohne davon Stockgeld und Stockzins an die Kaiserlich Königliche Österreichische Regierung zu entrichten«'', heißt es in der Salinenkonvention (in moderner Rechtschreibung)<ref>Quelle [http://www.traunsteiner-tagblatt.de/includes/mehr_chiemg.php?id=347 Traunsteiner Tagblatt]</ref>. | ''»Die Königlich Bayerische Regierung wird ermächtigt, den nachhaltigen Holzertrag ihrer sämtlichen Saalforste ohne Ausnahme irgendeiner Holzgattung zu fällen, auszutriften oder auszuführen; das Holz auf dem Stock (in Wald stehend) zu verkaufen wie auch alle Forstnebenprodukte zu benutzen und zu verwerten, ohne davon Stockgeld und Stockzins an die Kaiserlich Königliche Österreichische Regierung zu entrichten«'', heißt es in der Salinenkonvention (in moderner Rechtschreibung)<ref>Quelle [http://www.traunsteiner-tagblatt.de/includes/mehr_chiemg.php?id=347 Traunsteiner Tagblatt]</ref>. |