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Die '''Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg''' ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im [[Bundesland Salzburg]]  einsetzt und diese berät und unterstützt. Sie ist Sprachrohr für junge Menschen.
 
Die '''Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg''' ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im [[Bundesland Salzburg]]  einsetzt und diese berät und unterstützt. Sie ist Sprachrohr für junge Menschen.
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==Geschichte==
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==Geschichte==
    
Im Jahr [[1989]] verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September [[1992]] ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächten Form – nämlich nur sofern der entsprechende Sachverhalte nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist – in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit ist z. B. das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder vor dem Verfassungsgericht einklagbar.
 
Im Jahr [[1989]] verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September [[1992]] ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächten Form – nämlich nur sofern der entsprechende Sachverhalte nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist – in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit ist z. B. das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder vor dem Verfassungsgericht einklagbar.
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