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Die zehn Artikel des Sühnebriefes regelten die wesentlichen Pflichten und Rechte der damaligen Bürgerschaft, im Mittelpunkt stand dabei jedoch die Festigung der erzbischöflichen Macht.
 
Die zehn Artikel des Sühnebriefes regelten die wesentlichen Pflichten und Rechte der damaligen Bürgerschaft, im Mittelpunkt stand dabei jedoch die Festigung der erzbischöflichen Macht.
 
* Artikel 1 verbot Einungen (Zusammenschlüsse) gegen den Erzbischof. Für den Fall eines Verstoßes gegen dieses Verbot wurden drakonische Strafen – beispielsweise die Beschlagnahme von Besitz, Haus und Hof und die Todesstrafe – angedroht.  
 
* Artikel 1 verbot Einungen (Zusammenschlüsse) gegen den Erzbischof. Für den Fall eines Verstoßes gegen dieses Verbot wurden drakonische Strafen – beispielsweise die Beschlagnahme von Besitz, Haus und Hof und die Todesstrafe – angedroht.  
*Artikel 2 verbot Einungen (Fraktionskämpfe) gegen Teile der gleichen sozialen Gruppe – Bürger gegen Bürger, Handwerker gegen Handwerker, usw. Die angedrohten Strafen von fünf Pfund Pfennigen <ref>Friesacher Pfennige = Silbermünzen - von manchmal unterschiedlichem - Gewicht, die bei Zahlungen teilweise auch gewogen wurden, in der Regel galt aber 240 Pfennige = ein Pfund als Währung, hier lag die Strafe insgesamt daher bei 1200 (Silber-)Pfennigen)</ref> waren empfindlich hoch.
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*Artikel 2 verbot Einungen (Fraktionskämpfe) gegen Teile der gleichen sozialen Gruppe – Bürger gegen Bürger, Handwerker gegen Handwerker, usw. Die angedrohten Strafen von fünf Pfund Pfennigen <ref>[[Friesach]]er Pfennige = Silbermünzen von manchmal unterschiedlichem Gewicht , die bei Zahlungen teilweise auch gewogen wurden, in der Regel galt aber 240 Pfennige = ein Pfund als Währung, hier lag die Strafe insgesamt daher bei 1200 (Silber&#8209;)Pfennigen</ref> waren empfindlich hoch.
*Artikel 3 betraf die Struktur der damaligen Stadtgemeinde – neben dem vom Erzbischof bestimmten [[Stadtrichter]] wirkten die „Genannten“, also die Gerichtsbeisitzer an der Stadtverwaltung mit und nahmen als Beisitzer an den Sitzungen des Stadtgerichtes teil. Aus dem Kreise dieser Genannten wurden vier Schlüsselherren gewählt, die je einen Schlüssel zum Stadtsiegel aufzubewahren hatten. Nur zusammen mit dem fünften Schlüssel, den der Stadtrichter verwahrte, war der gemeinsame Zugriff auf das Stadtsiegel möglich, um damit Urkunden Rechtskraft zu verleihen. Auffallend ist bei der Aufzählung der Bürgerrechte und Bürgerfunktionen damals noch das Fehlen eines eigenen [[Bürgermeister]]s.  
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*Artikel 3 betraf die Struktur der damaligen Stadtgemeinde – neben dem vom Erzbischof bestimmten [[Stadtrichter]] wirkten die "Genannten", also die Gerichtsbeisitzer an der Stadtverwaltung mit und nahmen als Beisitzer an den Sitzungen des Stadtgerichtes teil. Aus dem Kreise dieser Genannten wurden vier Schlüsselherren gewählt, die je einen Schlüssel zum Stadtsiegel aufzubewahren hatten. Nur zusammen mit dem fünften Schlüssel, den der Stadtrichter verwahrte, war der gemeinsame Zugriff auf das Stadtsiegel möglich, um damit Urkunden Rechtskraft zu verleihen. Auffallend ist bei der Aufzählung der Bürgerrechte und Bürgerfunktionen damals noch das Fehlen eines eigenen [[Bürgermeister]]s.  
 
*Artikel 4 gebot, Gemeindegrund (also Grund im Eigentum der Stadtgemeinde) stets öffentlich zugänglich zu halten und widerrechtliche Einzäunungen dort unverzüglich zu entfernen.  
 
*Artikel 4 gebot, Gemeindegrund (also Grund im Eigentum der Stadtgemeinde) stets öffentlich zugänglich zu halten und widerrechtliche Einzäunungen dort unverzüglich zu entfernen.  
 
*Artikel 5 verbot, eine Hofstatt (also Baugrund innerhalb der [[Stadtmauern der Stadt Salzburg|Stadtmauern]]) zu erwerben, ohne diesen binnen Jahresfrist bebauen zu wollen.  
 
*Artikel 5 verbot, eine Hofstatt (also Baugrund innerhalb der [[Stadtmauern der Stadt Salzburg|Stadtmauern]]) zu erwerben, ohne diesen binnen Jahresfrist bebauen zu wollen.  
 
*Artikel 6 legte fest, dass Bürger nur dann Knechte anstellen durften, wenn diese auch im Hause ihres Herrn wohnen konnten, und verpflichtete die Bürger, für von diesen Knechten verursachte Schäden Ersatz zu leisten.  
 
*Artikel 6 legte fest, dass Bürger nur dann Knechte anstellen durften, wenn diese auch im Hause ihres Herrn wohnen konnten, und verpflichtete die Bürger, für von diesen Knechten verursachte Schäden Ersatz zu leisten.  
 
*Artikel 7 untersagte die Selbstjustiz.  
 
*Artikel 7 untersagte die Selbstjustiz.  
*Artikel 8 bestimmte, dass die genannten Bürger nur dann Beschlüsse in Angelegenheiten der Stadt treffen konnten, wenn der Stadtrichter und alle Genannten, die in der Stadt wohnten, anwesend waren.  
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*Artikel 8 bestimmte, dass die Genannten nur dann Beschlüsse in Angelegenheiten der Stadt treffen konnten, wenn der Stadtrichter und alle Genannten (keine Beisitzer), die in der Stadt wohnten, anwesend waren.  
 
*Artikel 9 verpflichtete die bereits bewaffnete Bürgerschaft, Harnisch und Waffen zum Schutze des Landes und der Stadt instand zu halten. Jene Bürger, die weder über Harnisch noch Waffen verfügten, mussten diese innerhalb von zwei Monaten anschaffen. Die Wehrhaftigkeit der Bürger wurden zweimal jährlich überprüft – wer weder Harnisch noch Waffen vorweisen konnte, musste eine Geldstrafe von einem Pfund Pfennige an die Stadt zahlen und zudem unverzüglich Harnisch sowie Waffen anschaffen.  
 
*Artikel 9 verpflichtete die bereits bewaffnete Bürgerschaft, Harnisch und Waffen zum Schutze des Landes und der Stadt instand zu halten. Jene Bürger, die weder über Harnisch noch Waffen verfügten, mussten diese innerhalb von zwei Monaten anschaffen. Die Wehrhaftigkeit der Bürger wurden zweimal jährlich überprüft – wer weder Harnisch noch Waffen vorweisen konnte, musste eine Geldstrafe von einem Pfund Pfennige an die Stadt zahlen und zudem unverzüglich Harnisch sowie Waffen anschaffen.  
 
*Artikel 10 hielt fest, dass die getroffenen Bestimmungen keinerlei andere erzbischöfliche oder bürgerliche Rechte beeinträchtigen.  
 
*Artikel 10 hielt fest, dass die getroffenen Bestimmungen keinerlei andere erzbischöfliche oder bürgerliche Rechte beeinträchtigen.  
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [http://www.buergergarde-salzburg.at/AS_Buergergarde_Salzburg/02__12870420_Suehnebrief.pdf Auszug (Artikel 9) aus dem Sühnebrief (PDF)]
 
* [http://www.buergergarde-salzburg.at/AS_Buergergarde_Salzburg/02__12870420_Suehnebrief.pdf Auszug (Artikel 9) aus dem Sühnebrief (PDF)]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Statutum_in_favorem_principum Wikipedia-Artikel „Statutum in favorem principum“]
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Statutum_in_favorem_principum Wikipedia-Artikel "Statutum in favorem principum"]
 
* [http://www.buergergarde-salzburg.at Bürgergarde der Stadt Salzburg]
 
* [http://www.buergergarde-salzburg.at Bürgergarde der Stadt Salzburg]
 
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