Vor Richterin Gabriele Glatz gestand Evers (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) am Montag zwar ein, „''dass das Ganze ein Fehlverhalten war''“. Dennoch bekannte er sich „nicht schuldig“. Verteidiger Jelinek, der Freispruch forderte, erläuterte, warum: „''Die drei Tathandlungen meines Mandanten sind schon verjährt. Sie geschahen alle in den Jahren 2004 und 2005. Die Veranlagung von 520.000 Euro für eine Lebensversicherung in Liechtenstein ebenso wie die Einzahlung von 300.000 Euro für zwei Lebensversicherungen bei der Bank Austria. Und wie auch die Finanzierung des Ausbaus seines Hauses mit 670.000 Euro.''“ Bis 2010, so der Verteidiger, sei qualifizierte Geldwäscherei aber „nur“ mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht gewesen und das Delikt daher auch nach fünf Jahren verjährt. Erst seit 1. Juli 2010 betrage der Strafrahmen für Geldwäscherei mit einem Schaden von über 50.000 Euro ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. Und erst seit dieser Zeit trete die Verjährung nach zehn Jahren ein, ergänzte Jelinek. | Vor Richterin Gabriele Glatz gestand Evers (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) am Montag zwar ein, „''dass das Ganze ein Fehlverhalten war''“. Dennoch bekannte er sich „nicht schuldig“. Verteidiger Jelinek, der Freispruch forderte, erläuterte, warum: „''Die drei Tathandlungen meines Mandanten sind schon verjährt. Sie geschahen alle in den Jahren 2004 und 2005. Die Veranlagung von 520.000 Euro für eine Lebensversicherung in Liechtenstein ebenso wie die Einzahlung von 300.000 Euro für zwei Lebensversicherungen bei der Bank Austria. Und wie auch die Finanzierung des Ausbaus seines Hauses mit 670.000 Euro.''“ Bis 2010, so der Verteidiger, sei qualifizierte Geldwäscherei aber „nur“ mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht gewesen und das Delikt daher auch nach fünf Jahren verjährt. Erst seit 1. Juli 2010 betrage der Strafrahmen für Geldwäscherei mit einem Schaden von über 50.000 Euro ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. Und erst seit dieser Zeit trete die Verjährung nach zehn Jahren ein, ergänzte Jelinek. |