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Vor Richterin Gabriele Glatz gestand Evers (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) am Montag zwar ein, „''dass das Ganze ein Fehlverhalten war''“. Dennoch bekannte er sich „nicht schuldig“. Verteidiger Jelinek, der Freispruch forderte, erläuterte, warum: „''Die drei Tathandlungen meines Mandanten sind schon verjährt. Sie geschahen alle in den Jahren 2004 und 2005. Die Veranlagung von 520.000 Euro für eine Lebensversicherung in Liechtenstein ebenso wie die Einzahlung von 300.000 Euro für zwei Lebensversicherungen bei der Bank Austria. Und wie auch die Finanzierung des Ausbaus seines Hauses mit 670.000 Euro.''“ Bis 2010, so der Verteidiger, sei qualifizierte Geldwäscherei aber „nur“ mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht gewesen und das Delikt daher auch nach fünf Jahren verjährt. Erst seit 1. Juli 2010 betrage der Strafrahmen für Geldwäscherei mit einem Schaden von über 50.000 Euro ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. Und erst seit dieser Zeit trete die Verjährung nach zehn Jahren ein, ergänzte Jelinek.
 
Vor Richterin Gabriele Glatz gestand Evers (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) am Montag zwar ein, „''dass das Ganze ein Fehlverhalten war''“. Dennoch bekannte er sich „nicht schuldig“. Verteidiger Jelinek, der Freispruch forderte, erläuterte, warum: „''Die drei Tathandlungen meines Mandanten sind schon verjährt. Sie geschahen alle in den Jahren 2004 und 2005. Die Veranlagung von 520.000 Euro für eine Lebensversicherung in Liechtenstein ebenso wie die Einzahlung von 300.000 Euro für zwei Lebensversicherungen bei der Bank Austria. Und wie auch die Finanzierung des Ausbaus seines Hauses mit 670.000 Euro.''“ Bis 2010, so der Verteidiger, sei qualifizierte Geldwäscherei aber „nur“ mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht gewesen und das Delikt daher auch nach fünf Jahren verjährt. Erst seit 1. Juli 2010 betrage der Strafrahmen für Geldwäscherei mit einem Schaden von über 50.000 Euro ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft. Und erst seit dieser Zeit trete die Verjährung nach zehn Jahren ein, ergänzte Jelinek.
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Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege.
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Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors [[Hubert Hinterhofer]]. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege.
    
Die Richterin vertagte den Prozess auf den 14. Oktober 2013. Sie will die Frage der Verjährung rechtlich genau prüfen. Zuvor ließ Glatz allerdings durchblicken, dass das Faktum bezüglich jener 520.000 Euro, die Evers in Liechtenstein eingezahlt hatte, aus ihrer Sicht nicht verjährt sein dürfte: Angesichts von Kursverlusten sei nämlich dieses Gelddepot im Jahr 2008 auf Veranlassung des Skitrainers umstrukturiert worden
 
Die Richterin vertagte den Prozess auf den 14. Oktober 2013. Sie will die Frage der Verjährung rechtlich genau prüfen. Zuvor ließ Glatz allerdings durchblicken, dass das Faktum bezüglich jener 520.000 Euro, die Evers in Liechtenstein eingezahlt hatte, aus ihrer Sicht nicht verjährt sein dürfte: Angesichts von Kursverlusten sei nämlich dieses Gelddepot im Jahr 2008 auf Veranlassung des Skitrainers umstrukturiert worden
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