Er wurde 1652 in Ingolstadt zum Doktor iuris promoviert. Ab 1652 lehrte er an der Universität Salzburg Institutionen, ab 1657 Pandekten.<ref>Die ''Digesten'' oder ''Pandekten'' sind einer der Hauptteile des ''Corpus iuris civilis'', der Grundlage des Römischen Rechts in seiner im Spät[[mittelalter]] und in der Neuzeit im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reich]] geltenden Form; vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_iuris_civilis#Aufbau_des_Werks_und_Abfassungszeit ''Corpus iuris civilis''.]</ref> Dekan der Fakultät war er in den Jahren 1656/57, 1659/60, 1663/64 und 1667-68. Er war Hochfürstlicher Salzburgischer Hofrat und kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1671 kam er als churfürstl. Bayr. Assessor des Reichkammergerichts nach Speyer. Danach wurde er kaiserlicher Reichshofrat in Wien und Concommisarius des Reichstags zu Regensburg. | Er wurde 1652 in Ingolstadt zum Doktor iuris promoviert. Ab 1652 lehrte er an der Universität Salzburg Institutionen, ab 1657 Pandekten.<ref>Die ''Digesten'' oder ''Pandekten'' sind einer der Hauptteile des ''Corpus iuris civilis'', der Grundlage des Römischen Rechts in seiner im Spät[[mittelalter]] und in der Neuzeit im [[Reich#Heiliges_R.C3.B6misches_Reich|Heiligen Römischen Reich]] geltenden Form; vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_iuris_civilis#Aufbau_des_Werks_und_Abfassungszeit ''Corpus iuris civilis''.]</ref> Dekan der Fakultät war er in den Jahren 1656/57, 1659/60, 1663/64 und 1667-68. Er war Hochfürstlicher Salzburgischer Hofrat und kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1671 kam er als churfürstl. Bayr. Assessor des Reichkammergerichts nach Speyer. Danach wurde er kaiserlicher Reichshofrat in Wien und Concommisarius des Reichstags zu Regensburg. |