Dabei sollte der Ankauf des Schlosses durch den Verkauf der dort befindlichen Kunstgegenstände ins Ausland finanziert werden. Die Vereinbarung bestand darin, dass die vor einer möglichen Verstaatlichung durch die Republik Österreich stehende Immobilie zu Privateigentum erklärt wurde, für die Ausfuhr der Mobilien (Kunstgegenstände) kein Ausfuhrzoll erhoben wurde, der Erlös für die Mobilien zu einem Drittel dem Land zufiel und dieses mit seinem Anteil am Erlös den Ankauf der Immobilien (Gebäude und Grundbesitz) finanzieren sollte. Zur Abwicklung wurde ein Komitee gebildet, das aus [[Robert Preußler]], Dr. [[Franz Rehrl]] und [[Max Ott]] bestand. | Dabei sollte der Ankauf des Schlosses durch den Verkauf der dort befindlichen Kunstgegenstände ins Ausland finanziert werden. Die Vereinbarung bestand darin, dass die vor einer möglichen Verstaatlichung durch die Republik Österreich stehende Immobilie zu Privateigentum erklärt wurde, für die Ausfuhr der Mobilien (Kunstgegenstände) kein Ausfuhrzoll erhoben wurde, der Erlös für die Mobilien zu einem Drittel dem Land zufiel und dieses mit seinem Anteil am Erlös den Ankauf der Immobilien (Gebäude und Grundbesitz) finanzieren sollte. Zur Abwicklung wurde ein Komitee gebildet, das aus [[Robert Preußler]], Dr. [[Franz Rehrl]] und [[Max Ott]] bestand. |