Der VKI legte dar, dass sich Ski Amadé auf die betreffenden Klauseln aus den Geschäftsbedingungen (AGB) berufen hat und den Konsumenten wegen des vorzeitigen Saisonschlusses Angebote gemacht habe. Die Angebote seien aber viel niedriger gewesen als die anteilige Rückerstattung, argumentierte der VKI und führte den Fall einer vierköpfigen Familie aus [[Niederösterreich]] an, der das Angebot für die Kostenrückerstattung von Ski Amadé zu wenig war. Deshalb brachte der VKI, dem die niederösterreichische Familie ihre Ansprüche abgetreten hatte, diese Musterklage ein. | Der VKI legte dar, dass sich Ski Amadé auf die betreffenden Klauseln aus den Geschäftsbedingungen (AGB) berufen hat und den Konsumenten wegen des vorzeitigen Saisonschlusses Angebote gemacht habe. Die Angebote seien aber viel niedriger gewesen als die anteilige Rückerstattung, argumentierte der VKI und führte den Fall einer vierköpfigen Familie aus [[Niederösterreich]] an, der das Angebot für die Kostenrückerstattung von Ski Amadé zu wenig war. Deshalb brachte der VKI, dem die niederösterreichische Familie ihre Ansprüche abgetreten hatte, diese Musterklage ein. |