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Textersetzung - „Corona Pandemie“ durch „Coronapandemie
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=== Corona: VKI klagte Ski amade um Kostenrückerstattung bei Saisonkarten ===
 
=== Corona: VKI klagte Ski amade um Kostenrückerstattung bei Saisonkarten ===
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte beim [[Bezirksgericht St. Johann im Pongau]] eine Musterklage gegen den Salzburger Skiverbund Ski Amadé eingebracht. Gefordert wurde eine anteilige Kostenrückerstattung für Ski-Saisonkarten für die Zeit im ersten ''[[Corona-Virus-Sprachwelt|Lockdown]]'' der [[Corona Pandemie]] im Frühjahr [[2020]], als der Liftbetrieb aufgrund der Corona-Verordnungen vorzeitig geschlossen wurde. Die Frage drehte sich darum, wer in Fällen höherer Gewalt den Schaden trägt. Am Dienstag, den [[2. Februar]] [[2021]] wurde darüber verhandelt.
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte beim [[Bezirksgericht St. Johann im Pongau]] eine Musterklage gegen den Salzburger Skiverbund Ski Amadé eingebracht. Gefordert wurde eine anteilige Kostenrückerstattung für Ski-Saisonkarten für die Zeit im ersten ''[[Corona-Virus-Sprachwelt|Lockdown]]'' der [[Coronapandemie]] im Frühjahr [[2020]], als der Liftbetrieb aufgrund der Corona-Verordnungen vorzeitig geschlossen wurde. Die Frage drehte sich darum, wer in Fällen höherer Gewalt den Schaden trägt. Am Dienstag, den [[2. Februar]] [[2021]] wurde darüber verhandelt.
    
Der VKI legte dar, dass sich Ski Amadé auf die betreffenden Klauseln aus den Geschäftsbedingungen (AGB) berufen hat und den Konsumenten wegen des vorzeitigen Saisonschlusses Angebote gemacht habe. Die Angebote seien aber viel niedriger gewesen als die anteilige Rückerstattung, argumentierte der VKI und führte den Fall einer vierköpfigen Familie aus [[Niederösterreich]] an, der das Angebot für die Kostenrückerstattung von Ski Amadé zu wenig war. Deshalb brachte der VKI, dem die niederösterreichische Familie ihre Ansprüche abgetreten hatte, diese Musterklage ein.
 
Der VKI legte dar, dass sich Ski Amadé auf die betreffenden Klauseln aus den Geschäftsbedingungen (AGB) berufen hat und den Konsumenten wegen des vorzeitigen Saisonschlusses Angebote gemacht habe. Die Angebote seien aber viel niedriger gewesen als die anteilige Rückerstattung, argumentierte der VKI und führte den Fall einer vierköpfigen Familie aus [[Niederösterreich]] an, der das Angebot für die Kostenrückerstattung von Ski Amadé zu wenig war. Deshalb brachte der VKI, dem die niederösterreichische Familie ihre Ansprüche abgetreten hatte, diese Musterklage ein.

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