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Textersetzung - „Corona Pandemie“ durch „Coronapandemie
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Im Sommer 2019 wurden dann alle Bereiche inkl. der 18-Loch-Minigolf-Anlage (kostenpflichtig) und dem Beachvolley-Ballplatz (gratis) von der "Bäckerei Leimüller Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" aus der [[Stadt Salzburg]] übernommen, die bereits 2018 das Imbisslokal Strandbad betrieben hatte. Bei diesem Unternehmen handelt es sich aber nicht um die Bäckerei Leimüller, die in [[Seekirchen am Wallersee]] zu Hause ist, sondern um ein Unternehmen, das in der Stadt Salzburg einen gastronomischen Betrieb hat. Die Bäckerei Leimüller ist als Namensgeber und Gesellschafter am Unternehmen in der Wallersee-Ostbucht beteiligt.  
 
Im Sommer 2019 wurden dann alle Bereiche inkl. der 18-Loch-Minigolf-Anlage (kostenpflichtig) und dem Beachvolley-Ballplatz (gratis) von der "Bäckerei Leimüller Gesellschaft m.b.H. & Co. KG" aus der [[Stadt Salzburg]] übernommen, die bereits 2018 das Imbisslokal Strandbad betrieben hatte. Bei diesem Unternehmen handelt es sich aber nicht um die Bäckerei Leimüller, die in [[Seekirchen am Wallersee]] zu Hause ist, sondern um ein Unternehmen, das in der Stadt Salzburg einen gastronomischen Betrieb hat. Die Bäckerei Leimüller ist als Namensgeber und Gesellschafter am Unternehmen in der Wallersee-Ostbucht beteiligt.  
[[Datei:Strandbad Wallersee Neumarkt Corono Sommer Benutzsbedingungen.jpg|thumb|Benutzungsbedingungen 2021 im Sommer aufgrund der [[Corona Pandemie]].]]
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[[Datei:Strandbad Wallersee Neumarkt Corono Sommer Benutzsbedingungen.jpg|thumb|Benutzungsbedingungen 2021 im Sommer aufgrund der [[Coronapandemie]].]]
Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Corona Pandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten.
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Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Coronapandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten.
    
[[2021]] war wieder eine Eintrittsgebühr zu bezahlen und die [[Corona Pandemie|Corona]]-[[Corona-Virus-Sprachwelt|3-G-Regel]] ist vorgeschrieben.
 
[[2021]] war wieder eine Eintrittsgebühr zu bezahlen und die [[Corona Pandemie|Corona]]-[[Corona-Virus-Sprachwelt|3-G-Regel]] ist vorgeschrieben.