Die Faustregel, dass bei Gefahr im Verzug alle Alpinisten in einer Schutzhütte Unterschlupf finden, ist diese noch so überfüllt, gilt 2020 nicht. Bei einem akuten Notfall, wenn beispielsweise ein Gewitter aufzieht oder Starkregen einsetzt, dürfen kurzfristig für die Dauer des Ereignisses alle Bergsportler in die Schutzhütte hinein. Haben sie aber keine Reservierung und die Lagerplätze sind voll, müssen sie die Bleibe danach wieder verlassen. Notfalls müssen sie im Licht der Stirnlampe wieder absteigen oder die [[Bergrettung]] anrufen. | Die Faustregel, dass bei Gefahr im Verzug alle Alpinisten in einer Schutzhütte Unterschlupf finden, ist diese noch so überfüllt, gilt 2020 nicht. Bei einem akuten Notfall, wenn beispielsweise ein Gewitter aufzieht oder Starkregen einsetzt, dürfen kurzfristig für die Dauer des Ereignisses alle Bergsportler in die Schutzhütte hinein. Haben sie aber keine Reservierung und die Lagerplätze sind voll, müssen sie die Bleibe danach wieder verlassen. Notfalls müssen sie im Licht der Stirnlampe wieder absteigen oder die [[Bergrettung]] anrufen. |