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Ende Jänner [[2022]] wurde dann aber bekannt, dass die Stadtgemeinde Salzburg den gerichtlichen Vergleich mit Heinz Schaden aufkündigen will. Wenige Tage nach der Zustimmung zum Vergleich tauchten Bedenken steuerrechtlicher Natur auf. Denn die beiden Vergleiche, die mit den ebenfalls verurteilten Spitzenbeamten des Magistrats recht rasch geschlossen worden sind, riefen das Finanzamt auf den Plan. Die Finanz sehe für die übernommenen Kosten nämlich einen vermögenswerten Vorteil, hieß es. Sobald die Stadt also einen "Nachlass" gewähre, werde eine Einkommenssteuer vorgeschrieben. Aber wer zahlt diese? Wiederum die Stadt als Dienstgeberin? Seit Mittwoch, den [[26. Jänner]] ist nun klar: Die Stadt wird den bedingten Vergleich, der im September vor Gericht mit Heinz Schaden getroffen worden ist, widerrufen. Die Frist dafür geht bis [[1. März]].<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-will-gerichtlichen-vergleich-mit-heinz-schaden-aufkuendigen-116102569 www.sn.at], 27. Jänner 2022</ref>
 
Ende Jänner [[2022]] wurde dann aber bekannt, dass die Stadtgemeinde Salzburg den gerichtlichen Vergleich mit Heinz Schaden aufkündigen will. Wenige Tage nach der Zustimmung zum Vergleich tauchten Bedenken steuerrechtlicher Natur auf. Denn die beiden Vergleiche, die mit den ebenfalls verurteilten Spitzenbeamten des Magistrats recht rasch geschlossen worden sind, riefen das Finanzamt auf den Plan. Die Finanz sehe für die übernommenen Kosten nämlich einen vermögenswerten Vorteil, hieß es. Sobald die Stadt also einen "Nachlass" gewähre, werde eine Einkommenssteuer vorgeschrieben. Aber wer zahlt diese? Wiederum die Stadt als Dienstgeberin? Seit Mittwoch, den [[26. Jänner]] ist nun klar: Die Stadt wird den bedingten Vergleich, der im September vor Gericht mit Heinz Schaden getroffen worden ist, widerrufen. Die Frist dafür geht bis [[1. März]].<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-will-gerichtlichen-vergleich-mit-heinz-schaden-aufkuendigen-116102569 www.sn.at], 27. Jänner 2022</ref>
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Schließlich blieb es aber dann doch bei der im Herbst 2021 getroffenen Vereinbarung, dass Schaden 250.000 Euro zahlt. Die Widerrufsfrist des gerichtlichen Vergleichs endete am 1. März 2022. Wird der Vergleich rechtswirksam, muss Heinz Schaden 160.000 Euro binnen 14 Tagen zahlen und 90.000 Euro in jährlichen Raten in Höhe von 10.000 Euro ab [[2. Mai]] 2023.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/stadt-salzburg-und-ex-buergermeister-schaden-widerrufen-vergleich-nicht-117421822 www.sn.at], 22. Februar 2022</ref>
    
=== VfGH-Entscheidung 2021: Kürzung der Pension eines rechtskräftig verurteilten Politikers ist rechtskonform ===
 
=== VfGH-Entscheidung 2021: Kürzung der Pension eines rechtskräftig verurteilten Politikers ist rechtskonform ===