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Um einer Enteignung zu entgehen, musste der Verein [[1940]] einwilligen, die Flächen im Stubachtal gegen ähnliche Ersatzflächen im Oberen und Unteren [[Sulzbachtal]] zu tauschen. [[1942]] wurden als Vorarbeit für den Nationalpark Salzburger Gebiete der Hohen Tauern nach dem Reichsnaturschutzgesetz als alpines Landschaftsschutzgebiet geschützt.  
 
Um einer Enteignung zu entgehen, musste der Verein [[1940]] einwilligen, die Flächen im Stubachtal gegen ähnliche Ersatzflächen im Oberen und Unteren [[Sulzbachtal]] zu tauschen. [[1942]] wurden als Vorarbeit für den Nationalpark Salzburger Gebiete der Hohen Tauern nach dem Reichsnaturschutzgesetz als alpines Landschaftsschutzgebiet geschützt.  
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[[1951]] widmete nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] der Österreichische Naturschutzbund dem Nationalpark eine Denkschrift. Der Naturschutzbund verwaltete von 1948 bis 1955 auch den Grundbesitz des Vereines Naturschutzpark in den Alpen, der als deutsches Eigentum zuvor von den Siegermächten beschlagnahmt war. 1953 setzte sich auch der Österreichische Alpenverein vehement für einen Alpennationalpark ein. [[1958]] erklärte das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] das [[Wildgerlostal]], das [[Krimmler Achental]], Ober- und Untersulzbachtal, sowie [[Habachtal]], [[Felbertal]], [[Amertaler Öd]] und [[Dorfer Öd]] zu [[Landschaftsschutzgebiet]]en. Das Land [[Kärnten]] stellte 1964 ihrerseits Schobergruppe und [[1967]] den [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] mit Pasterze und Gamsgrube unter Landschaftsschutz.
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[[1951]] widmete nach dem [[Zweiten Weltkrieg]] der Österreichische Naturschutzbund dem Nationalpark eine Denkschrift. Der Naturschutzbund verwaltete von 1948 bis 1955 auch den Grundbesitz des Vereines Naturschutzpark in den Alpen, der als deutsches Eigentum zuvor von den Siegermächten beschlagnahmt war. 1953 setzte sich auch der Österreichische Alpenverein vehement für einen Alpennationalpark ein. [[1958]] erklärte das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] das [[Wildgerlostal]], das [[Krimmler Achental]], Ober- und Untersulzbachtal, sowie [[Habachtal]], [[Felbertal]], [[Amertaler Öd]] und [[Dorfer Öd]] zu [[Landschaftsschutzgebiet]]en. Das Land [[Kärnten]] stellte 1964 ihrerseits Schobergruppe und [[1967]] den [[Großglockner (Berg)|Großglockner]] mit Pasterze und Gamsgrube unter Landschaftsschutz.
    
Formal wurde die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern mit der Unterzeichnung der Dreiländer-Vereinbarung durch die drei Landeshauptleute von Kärnten, Salzburg und [[Tirol]] in [[Heiligenblut]] am ([[21. Oktober]] [[1971]]) beschlossen. Die einzelnen Umsetzungsschritte dauerten in den drei Ländern unterschiedlich lang und zogen sich zum Teil über mehrere Etappen hin:  
 
Formal wurde die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern mit der Unterzeichnung der Dreiländer-Vereinbarung durch die drei Landeshauptleute von Kärnten, Salzburg und [[Tirol]] in [[Heiligenblut]] am ([[21. Oktober]] [[1971]]) beschlossen. Die einzelnen Umsetzungsschritte dauerten in den drei Ländern unterschiedlich lang und zogen sich zum Teil über mehrere Etappen hin:  

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