| − | Das '''Salzburger Campingplatzgesetz''' regelt die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen sowie das Campieren außerhalb von Cam�pingplätzen unbeschadet der Anwendung sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften. | + | Das '''Salzburger Campingplatzgesetz''' regelt die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen sowie das Campieren außerhalb von Campingplätzen unbeschadet der Anwendung sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften. |