: [[1512]]: verordnet [[Fürsterzbischof]] [[Leonhard von Keutschachf]] unter anderem, dass ohne Genehmigung durch [[Stadtrichter]] und [[Bürgermeister]] keine [[Zunft]] eine Versammlung abhalten darf
+
: [[1512]]: verordnet [[Fürsterzbischof]] [[Leonhard von Keutschach]] unter anderem, dass ohne Genehmigung durch [[Stadtrichter]] und [[Bürgermeister]] keine [[Zunft]] eine Versammlung abhalten darf