Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. | Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. |