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Das '''Gericht Saalfelden''' gehörte zu den Land- und [[Pfleggerichte|Pfleggerichten]] im [[Pinzgau]].
==Geschichte==
Historiker gehen davon aus, dass das Gericht [[Saalfelden]] ursprünglich ein Lehen der [[Grafen von Plain]] an die [[Herren von Saalfelden]] war. Diese verkauften ihre Gerichtsherrschaft samt ihren Eigengütern an den Erzbischof.
==Sitz des Pfleggerichtes==
Die wahrscheinlich von den Herren von Saalfelden erbaute [[Schloss Lichtenberg|Burg Lichtenberg]] kam von diesen später an die [[Herren von Walchen]] und fiel nach [[1290]] an den Erzbischof. Der Landrichter von [[Saalfelden]] wurde dem erzbischöflichen Pfleger unterstellt. Seit [[1597]] unterstanden sowohl die Pflege Lichtenberg, als auch das Landgericht und das Urbaramt Saalfelden dem erzbischöflichen Pfleger, dessen Sitz die Burg Lichtenberg war.
==Richtplatz==
Der Richtplatz des Gerichtes Saalfelden befand sich in [[Pabing]] auf dem Daurafeld. Zumindest in der Neuzeit hatten die Bewohner von [[Ruhgassing]] den Galgen aufzurichten und zu erhalten.
==Quellen==
* Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Mittelalter, Band I/2, Hrsg. Heinz Dopsch und Hans Spatzenegger, Universitätsverlag Anton Pustet, [[Salzburg]], [[1983]]
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Saalfelden]]
[[Kategorie:Pinzgau]]