Aus den Hofkanzleiordnungen von [[1561]] und von [[1592]] ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und [[1588]] zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen. | Aus den Hofkanzleiordnungen von [[1561]] und von [[1592]] ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und [[1588]] zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen. |