Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Ein '''Kanzler''' besorgte im [[Mittelalter]] die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.
+
Ein '''Kanzler''' (von lat. cancelli = gitter, Schranken) besorgte ursprünglich in einem abgeschrankten  Raum im [[Mittelalter]] als Schreiber bzw. Beamter die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals oft nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
   −
Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
+
Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung im Mittelalter und der Neuzeit verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
    
Aus den Hofkanzleiordnungen von [[1561]] und von [[1592]] ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und [[1588]] zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.
 
Aus den Hofkanzleiordnungen von [[1561]] und von [[1592]] ist ersichtlich, dass damals noch Hofkanzlei und Hofratskanzlei ident waren. Leiter dieser vereinigten Kanzlei war der Hofkanzler, dem die Hofratsordnungen von 1561 und [[1588]] zugleich die Funktion eines Hofratsdirektors zuweisen.
16.179

Bearbeitungen

Navigationsmenü