[[1620]] wurde der Domdechant Johann Kraft von Weitting vom Domkapitel zu dessen Präpositus und [[Archidiakonat|Archidiakon]], d. h. zum Domprobst gewählt. Der Papst hingegen ernannte Eitel Friedrich Graf von Zollern. Das Domkapitel und der gewählte Domprobst wussten sich aus dieser Verlegenheit nicht anders zu helfen, als dass sie dem Kardinal und Grafen einen Vergleich anboten. Am [[2. Mai]] [[1623]] kam es unter [[Fürsterzbischof]] [[Paris Lodron]] zu einer Besitzerteilung. | [[1620]] wurde der Domdechant Johann Kraft von Weitting vom Domkapitel zu dessen Präpositus und [[Archidiakonat|Archidiakon]], d. h. zum Domprobst gewählt. Der Papst hingegen ernannte Eitel Friedrich Graf von Zollern. Das Domkapitel und der gewählte Domprobst wussten sich aus dieser Verlegenheit nicht anders zu helfen, als dass sie dem Kardinal und Grafen einen Vergleich anboten. Am [[2. Mai]] [[1623]] kam es unter [[Fürsterzbischof]] [[Paris Lodron]] zu einer Besitzerteilung. |