Am 12. Mai 1967 bestellt das Amtsgericht in Bielefeld zur Ergänzung der beiden Mitglieder des Vorsteheramtes der [[Stiftung Salzburger Anstalt Gumbinnen]], die die Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit überlebt hatten, auf die satzungsgemäße Anzahl von sechs Mitgliedern vier weitere Vorstandsmitglieder. Damit sind nach langem Kampf die rechtlichen Voraussetzungen zum Weiterleben der Stiftung wieder gegeben. | Am 12. Mai 1967 bestellt das Amtsgericht in Bielefeld zur Ergänzung der beiden Mitglieder des Vorsteheramtes der [[Stiftung Salzburger Anstalt Gumbinnen]], die die Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit überlebt hatten, auf die satzungsgemäße Anzahl von sechs Mitgliedern vier weitere Vorstandsmitglieder. Damit sind nach langem Kampf die rechtlichen Voraussetzungen zum Weiterleben der Stiftung wieder gegeben. |