Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder Gmain. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe auftriebsberechtigt waren. | Die älteste Form des Gemeinschaftsbesitzes ist die Gemeindealm oder Gmain. Diese Form gab es bereits im Mittelalter, als mehrere, einer Herrschaft untergebene Höfe auftriebsberechtigt waren. |