Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als Schranne, Gerichts- oder Ding- (Thaiding-)stätte des Ortes, an der von alters her jährlich das Landrecht gesprochen und Recht gesprochen wurde. Er zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Rechtsaltertümern des [[Salzburg (Bundesland|Landes Salzburg]] und ist der einzige, noch im Original erhaltene Schrannentisch im gesamten Bundesland. | Der Tisch diente bis zu Beginn des [[19. Jahrhundert]]s als Schranne, Gerichts- oder Ding- (Thaiding-)stätte des Ortes, an der von alters her jährlich das Landrecht gesprochen und Recht gesprochen wurde. Er zählt zu den wenigen erhalten gebliebenen Rechtsaltertümern des [[Salzburg (Bundesland|Landes Salzburg]] und ist der einzige, noch im Original erhaltene Schrannentisch im gesamten Bundesland. |