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| | + | Mit '''Rettung''' sind alle anerkannten Rettungsorganisationen und Rettungsträger im [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] gemeint. |
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| − | Mit '''"Rettung"''' sind alle anerkannten Rettungsorganisationen und Rettungsträger im [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] gemeint. <br />
| + | == Einleitung == |
| − | * '''Notruf 144'''
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| | Das Hilfs- und Rettungswesen umfasst, so ferne nicht anderes bestimmt ist, nur die Aufgaben des ''allgemeinen'' und des ''besonderen'' Hilfs- und Rettungsdienstes in der Gemeinde (''örtlicher'' Hilfs- und Rettungsdienst). | | Das Hilfs- und Rettungswesen umfasst, so ferne nicht anderes bestimmt ist, nur die Aufgaben des ''allgemeinen'' und des ''besonderen'' Hilfs- und Rettungsdienstes in der Gemeinde (''örtlicher'' Hilfs- und Rettungsdienst). |
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| | * [[Österreichische Wasserrettung Landesverband Salzburg|Wasserrettung]] | | * [[Österreichische Wasserrettung Landesverband Salzburg|Wasserrettung]] |
| | * [[Höhlenrettungsdienst Salzburg]] | | * [[Höhlenrettungsdienst Salzburg]] |
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| | + | == Geschichtliche Notizen == |
| | + | [[2021]]: Das Rettungswesen hatte zwischen dem [[Bundesland Salzburg]] und dem benachbarten [[Freistaat Bayern]] in der [[Bundesrepublik Deutschland]] über Jahrzehnte grenzüberschreitend funktioniert. Laut Rotem Kreuz gab es jährlich mehr als 300 Einsätze, in denen jeweils die Nachbarn gegenseitig aushelfen. Im Sommer 2021 tauchten plötzlich rechtliche Bedenken aus Bayern auf. Die Bayerische Kassenärztliche Vereinigung hatte betroffene Notärzte darüber informiert, dass für solche Einsätze eine schriftliche Mitteilung an die [[Salzburger Ärztekammer|Österreichische Ärztekammer]] notwendig sei. "Im Extremfall kommen die nicht mehr", warnte Landesrettungskommandant [[Anton Holzer (Hallein)|Anton Holzer]] Ende Juli. |
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| | + | Im Herbst schien sich eine Lösung anzubahnen, wobei die angebliche "Lösung" des Problems nicht minder kurios erscheint wie die Tatsache, dass sich nach Jahrzehnten gelebter Praxis plötzlich eine bürokratische Hürde in den Weg stellte. Gesundheitsreferent [[LH-Stv]]. [[Christian Stöckl]] ([[ÖVP]]) berief sich in der Landtagssitzung am Mittwoch, den [[7. Oktober]] 2021, auf Anfrage von [[Neos]]-Klubchef [[Josef Egger (Zell am See)|Sepp Egger]] auf das Gesundheitsministerium. Dieses habe auf das aus dem Jahr [[1937]] (!) in Kraft getretene "Übereinkommen zwischen Österreich und dem Deutschen Reiche über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis" verwiesen, das nach wie vor im Gesetzesrang stehe. |
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| | + | Allerdings gebe es Bedenken aus Bayern, ob dieses zwischenstaatliche Übereinkommen tatsächlich noch gültig sei. "Daher haben wir vier Bundesländer (auch [[Vorarlberg]], [[Tirol]] und [[Oberösterreich]] sind betroffen, Anm.) uns noch einmal im September an Bundesminister Mückstein gewandt und um ein ergänzendes rechtliches Gutachten gebeten, damit diese Diskrepanz gelöst wird. Sollte es nicht gelingen, die rechtlichen Bedenken auszuräumen, haben wir sehr dringend darum ersucht, ein erneutes zwischenstaatliches Abkommen zwischen Österreich und Bayern zu unterfertigen, sodass die notärztliche gegenseitige Hilfe auch in Zukunft gewahrt werden kann", sagte Stöckl. |
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| | + | Auch für die Salzburger Ärztekammer gab es noch "einige offene Fragen", etwa was eine Berufshaftpflichtversicherung und die Verabreichung von Arzneimitteln betreffe. Dennoch sei man der Rechtsauffassung des Ministeriums gefolgt und erachte eine Registrierung in Bayern beschäftigter Notfallmediziner für nicht notwendig. "Das wurde mit [[19. August]] eingestellt", heißt es aus der Kammer. Bis dahin hätten sich 30 Notärzte gemeldet.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/freie-fahrt-fuer-notaerzte-zwischen-salzburg-und-bayern-110515711 www.sn.at] "Freie Fahrt für Notärzte zwischen Salzburg und Bayern", ein Beitrag von [[Thomas Sendlhofer]]; |
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| | + | == Notruf == |
| | + | ; Notruf 144 |
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| | == Quellen == | | == Quellen == |
| | * [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000386 www.ris.bka.gv.at S.Rettungsgesetz (GeltendeFassung)] | | * [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000386 www.ris.bka.gv.at S.Rettungsgesetz (GeltendeFassung)] |
| − | * Anonymer Nutzer nach eigener Recherche; sowie veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amtes der Salzburger Landesregierung. | + | * Anonymer Nutzer nach eigener Recherche; sowie veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amtes der Salzburger Landesregierung |
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| | + | == Einzelnachweis == |
| | <references/> | | <references/> |
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