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Textersetzung - „Ersten Weltkrieg“ durch „Ersten Weltkrieg
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Nach der [[Säkularisation]] [[1803]] ging der Hofmarstall an das k. k. Militärärar und wurde von diesem zu einer Kavallerie- und Infanteriekaserne umfunktioniert. In einem alten Hypothekenbuch heißt es: „''Das k. k. Militärärar verkaufte laut Kaufurkunde vom [[16. Juni]] [[1856]] den Felsenkeller im ehemaligen hochfürstlichen Hofmarstall an [[Georg Weickl]], bürgerlicher Weinhändler, um 2.000 [[Gulden]].''" [[1870]] erbte ihn der Sohn [[Ignaz Weickl]], der  [[1872]] den Keller an [[Johann Badigruber]], [[Gasthof zum Tiger|Tigerwirt]] um 1.800 Gulden verkaufte. [[1876]] erfolgte die Einantwortung an Anton Bädigruber und [[1880]] Rückkauf durch Ignaz Weickl.  
 
Nach der [[Säkularisation]] [[1803]] ging der Hofmarstall an das k. k. Militärärar und wurde von diesem zu einer Kavallerie- und Infanteriekaserne umfunktioniert. In einem alten Hypothekenbuch heißt es: „''Das k. k. Militärärar verkaufte laut Kaufurkunde vom [[16. Juni]] [[1856]] den Felsenkeller im ehemaligen hochfürstlichen Hofmarstall an [[Georg Weickl]], bürgerlicher Weinhändler, um 2.000 [[Gulden]].''" [[1870]] erbte ihn der Sohn [[Ignaz Weickl]], der  [[1872]] den Keller an [[Johann Badigruber]], [[Gasthof zum Tiger|Tigerwirt]] um 1.800 Gulden verkaufte. [[1876]] erfolgte die Einantwortung an Anton Bädigruber und [[1880]] Rückkauf durch Ignaz Weickl.  
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Einige Jahre vor dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] wurde Ignaz Weickl vom Kommando der [[Kasernen (historisch)|Marstall-Kaserne]] die Zufahrt zu seinem Keller verboten, worauf Weickl den Weg der gerichtlichen Klage betrat. Da das k. k. Militärärar immer wieder einen Rekurs erhob, durchlief der Prozess alle Instanzen, jedoch behielt Weickl stets Recht. Daher musste das k.k. Militärärar zuletzt Schadenersatz leisten und alle Prozesskosten zahlen.  
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Einige Jahre vor dem [[Ersten Weltkrieg]] wurde Ignaz Weickl vom Kommando der [[Kasernen (historisch)|Marstall-Kaserne]] die Zufahrt zu seinem Keller verboten, worauf Weickl den Weg der gerichtlichen Klage betrat. Da das k. k. Militärärar immer wieder einen Rekurs erhob, durchlief der Prozess alle Instanzen, jedoch behielt Weickl stets Recht. Daher musste das k.k. Militärärar zuletzt Schadenersatz leisten und alle Prozesskosten zahlen.  
    
[[1911]] erbte [[Richard Weickl]] den Keller.   
 
[[1911]] erbte [[Richard Weickl]] den Keller.   

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