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Es ist ja Dir und mir völlig unstrittig, dass der alte Name Rauchenbichl später zu Rauchenbühel "umgedeutet" wurde. Das ist eine klassische Verballhornung eines alten Eigentümernamens. Die Rauchenbichlkehre heißt richtig so und ebenfalls die Rauchenbichleralpe. Da sind wir uns beide einig. Warum dann Rauchenbühel, das ist schlichtweg nicht erklärbar. Dass die private Hütte der Naturfreunde das Recht hat, sich irgendwie, also auch Rauchenbühlerhütte zu nennen ist unstrittig. Das ist ihre völlig private Entscheidung. Die Nennung   
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Es ist ja Dir und mir völlig unstrittig, dass der alte Name Rauchenbichl später zu Rauchenbühel "umgedeutet" wurde. Das ist eine klassische Verballhornung eines alten Eigentümernamens. Die Rauchenbichlkehre heißt richtig so und ebenfalls die Rauchenbichleralpe. Da sind wir uns beide einig. Warum dann Rauchenbühel, das ist schlichtweg nicht erklärbar. Dass die private Hütte der Naturfreunde das Recht hat, sich irgendwie, also auch Rauchenbühlerhütte zu nennen ist unstrittig. Das ist ihre völlig private Entscheidung. Die  
 
Zeitungsnennungen vom Rauchenbichl am Gaisberg liefere ich gerne: Schwer ins Gewicht fallen die amtlichen Mitteilungen. Nachdem diese Begriffe unstrittig hochoffiziell und amtlich waren, ist es notwendig neue amtliche Mitteilungen bzw. Kundmachungen mit einem gegensätzlichen Wortlaut zu finden. Ansonsten gelten die amtlichen Mitteilungen, bzw, die amtliche Schreibweise der Örtlichkeiten in dieser Kundmachungen. Auch der amtliche franziszeische Kataster stützt indirekt die amtliche Schreibweise "Rauchenbichl". Hier wurde offensichtlich sehr genau den Einheimischen zugehört, das dunkle "i" der Landbewohner wurde offensichtlich als "ü" gedeutet.  Die Nennung eines Sonnwendfeuers vom 21.Juni 1912 im Salzburger Volksblatt betrifft sehr wahrscheinlich nicht die Liegenschaft auf dem Gaisberg, sondern den Hangfuß des Plainberges in Itzling. Die MGSL nennen das Gut Hochegg richtig auch Rauchenbichl, zu diesem Gut gehörte nicht nur das Gutshaus, sondern auch die umgebenden Weideflächen, und auch die früheren Wiesen und Äcker. Damit ist die Erhebung auch gemäß MGSL zweifellos Teil des Namens Rauchenbichl.     
 
Zeitungsnennungen vom Rauchenbichl am Gaisberg liefere ich gerne: Schwer ins Gewicht fallen die amtlichen Mitteilungen. Nachdem diese Begriffe unstrittig hochoffiziell und amtlich waren, ist es notwendig neue amtliche Mitteilungen bzw. Kundmachungen mit einem gegensätzlichen Wortlaut zu finden. Ansonsten gelten die amtlichen Mitteilungen, bzw, die amtliche Schreibweise der Örtlichkeiten in dieser Kundmachungen. Auch der amtliche franziszeische Kataster stützt indirekt die amtliche Schreibweise "Rauchenbichl". Hier wurde offensichtlich sehr genau den Einheimischen zugehört, das dunkle "i" der Landbewohner wurde offensichtlich als "ü" gedeutet.  Die Nennung eines Sonnwendfeuers vom 21.Juni 1912 im Salzburger Volksblatt betrifft sehr wahrscheinlich nicht die Liegenschaft auf dem Gaisberg, sondern den Hangfuß des Plainberges in Itzling. Die MGSL nennen das Gut Hochegg richtig auch Rauchenbichl, zu diesem Gut gehörte nicht nur das Gutshaus, sondern auch die umgebenden Weideflächen, und auch die früheren Wiesen und Äcker. Damit ist die Erhebung auch gemäß MGSL zweifellos Teil des Namens Rauchenbichl.     
  
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