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Den Kauf des [[Gasteinertal]]es durch Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] belegt die Kaufurkunde, datiert vom [[10. März]] [[1297]]. Darin bestätigen die bayrischen Herzöge Otto und Stephan den Verkauf Gasteins mitsamt allen Einwohnern, Gütern und Rechten an den Erzbischof Konrad und seine Kirche. Urkundenzeugen waren der [[Äbte der Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Abt]] von [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|St. Peter]], der [[Propst]] von [[Fürstpropstei Berchtesgaden|Berchtesgaden]], Kuno von Preising, Gebhard Trauner, Heinrich von Stauffenberg und der herzogliche Notar Seifried im Auftrag der Verkäufer Otto und Stefan, [[Herzogtum Bayern|Herzöge von Bayern]], denen bislang das Tal gehörte.  
 
Den Kauf des [[Gasteinertal]]es durch Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] belegt die Kaufurkunde, datiert vom [[10. März]] [[1297]]. Darin bestätigen die bayrischen Herzöge Otto und Stephan den Verkauf Gasteins mitsamt allen Einwohnern, Gütern und Rechten an den Erzbischof Konrad und seine Kirche. Urkundenzeugen waren der [[Äbte der Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Abt]] von [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|St. Peter]], der [[Propst]] von [[Fürstpropstei Berchtesgaden|Berchtesgaden]], Kuno von Preising, Gebhard Trauner, Heinrich von Stauffenberg und der herzogliche Notar Seifried im Auftrag der Verkäufer Otto und Stefan, [[Herzogtum Bayern|Herzöge von Bayern]], denen bislang das Tal gehörte.  
 
   
 
   
Formell musste auch der Lehensherr der beiden bayerischen Herzöge, der römisch-deutsche König Adolf von Nassau, seine Zustimmung zum Verkauf erteilen. Dies tat er urkundlich mit [[25. Juli]] 1297. Das war also dann rechtsformal der Tag Übergabe des Gasteinertals an das Land Salzburg.
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Formell musste auch der Lehensherr der beiden bayerischen Herzöge und des Fürsterzbischofs, der römisch-deutsche König Adolf von Nassau, seine Zustimmung zum Verkauf erteilen. Dies tat er urkundlich mit [[25. Juli]] 1297. Das war also dann rechtsformal der Tag Übergabe des Gasteinertals an das Land Salzburg.
    
==Kaufpreis und Darlehen==
 
==Kaufpreis und Darlehen==
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