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Das '''Salzburger Stadtrecht''' wurde erstmals im [[Sühnebrief]] schriftlich festgehalten.

== Geschichte ==
[[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hoheneck]] schlichtete mit Urkunde vom [[20. April]] [[1287]] einen Streit, der zwischen armen und reichen [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgern der Stadt Salzburg]] ausgebrochen war. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen.

Erst in der zweiten Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Das waren auch die ersten Merkmale einer Loslösung Salzburgs von der geistlichen Metropole [[Bayern]] hin zum [[Habsburger in Salzburg|Habsburger]]-Österreich.

== Quelle ==
* [http://www.aeiou.at/aeiou.stamp.1987.870424a www.aeiou.at]

[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Gesetze]]
[[Kategorie:Geschichte]]

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