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| | ''Fremdenverkehr'' war bis etwa in die [[1980er]] Jahre der allgemein gültige Begriff für die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen und Beziehungen Reisen. Dieser Begriff wurde dann in Folge von Entwicklungen vom Begriff Tourismus abgelöst, was aber sprachlich nicht korrekt ist. Grundsätzlich muss man nämllich zwischen Fremdenverkehr und Tourismus unterscheiden: | | ''Fremdenverkehr'' war bis etwa in die [[1980er]] Jahre der allgemein gültige Begriff für die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen und Beziehungen Reisen. Dieser Begriff wurde dann in Folge von Entwicklungen vom Begriff Tourismus abgelöst, was aber sprachlich nicht korrekt ist. Grundsätzlich muss man nämllich zwischen Fremdenverkehr und Tourismus unterscheiden: |
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| − | ''Fremdenverkehr'': die in einem bestimmten Ort durch den Zustrom von Fremden (Touristen, Geschäftsreisende, nicht ortsansässige) entstehende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderung und die daraus resultierende Industie oder Tätigkeit, Incoming genannt; unter "Fremde" fallen hier alle Ortsfremden, also auch Deutsche, die in innerhalb der Bundesrepublik Deutschland reisen. Beispiel: In Zell am See kommen wöchentlich Touristen an, geben Geld für Verpflegung, Unterkunft und Ausflüge z. B. auf das [[Kitzsteinhorn]] aus - diese Tätigkeiten bezeichnet man wirtschaftlich betrachtet als ''Fremdenverkehr''. | + | ''Fremdenverkehr'': die in einem bestimmten Ort durch den Zustrom von Fremden (Touristen, Geschäftsreisende, nicht ortsansässige) entstehende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderung und die daraus resultierende Industie oder Tätigkeit, Incoming genannt; unter "Fremde" fallen hier alle Ortsfremden, also auch Deutsche, die in innerhalb der Bundesrepublik Deutschland reisen. Beispiel: In [[Zell am See]] kommen wöchentlich Touristen an, geben Geld für Verpflegung, Unterkunft und Ausflüge z. B. auf das [[Kitzsteinhorn]] aus - diese Tätigkeiten bezeichnet man wirtschaftlich betrachtet als ''Fremdenverkehr''. |
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| | ''Tourismus'': der Strom von Reisenden in ein fremdes Land oder in die Berge, auch Outgoing, wobei fremdes Land die Bedeutung von Ausland hat. Also die ''Reisebewegungen'' werden damit erfasst. Beispiel: Ein Salzburger reist mit einer Charterfluggesellschaft nach Griechenland, dann spricht man von Tourismus. | | ''Tourismus'': der Strom von Reisenden in ein fremdes Land oder in die Berge, auch Outgoing, wobei fremdes Land die Bedeutung von Ausland hat. Also die ''Reisebewegungen'' werden damit erfasst. Beispiel: Ein Salzburger reist mit einer Charterfluggesellschaft nach Griechenland, dann spricht man von Tourismus. |
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| | ==Geschichte== | | ==Geschichte== |
| − | Die Geschichte des Fremdenverkehrs ist mit der Geschichte des Reisens größtenteils ident. Allerdings gab es durchaus regionale Unterschiede in der Entwicklung. Der Alpinismus, der Ende des [[18. Jahrhundert]]s stärker auf dem europäischen Kontinent einsetzte, brachte bescheidenen Fremdenverkehr zunächst in der Schweiz, im [[19. Jahrhundert]] auch in Österreich und hier im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]]: am [[28. Juli]] [[1800]] Erstbesteigung vom [[Großglockner]], dann [[1856]]: Besuch von [[Kaiser Franz Joseph I.]] mit seiner Gattin [[Kaiserin Elisabeth von Österreich|Elisabeth]] der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe|Franz-Josefs-Höhe]]). | + | Die Geschichte des Fremdenverkehrs ist mit der Geschichte des Reisens größtenteils ident. Allerdings gab es durchaus regionale Unterschiede in der Entwicklung. Der Alpinismus, der Ende des [[18. Jahrhundert]]s stärker auf dem europäischen Kontinent einsetzte, brachte bescheidenen Fremdenverkehr zunächst in der Schweiz, im [[19. Jahrhundert]] auch in Österreich: am [[28. Juli]] [[1800]] Erstbesteigung vom [[Großglockner]], dann [[1856]]: Besuch von [[Kaiser Franz Joseph I.]] mit seiner Gattin [[Kaiserin Elisabeth von Österreich|Elisabeth]] der [[Kaiser-Franz-Josefs-Höhe|Franz-Josefs-Höhe]]). |
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| | Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. | | Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. |