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Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]].  
 
Im Jahr [[1995]] erfolgte eine Ausweitung des Schutzgebietes über die bisherige Kernzone hinaus. Neu einbezogen wurden Teile der [[Neustadt]] und der [[Riedenburg|Inneren Riedenburg]] (Schutzzone II). Zum Altstadterhaltungsgebiet gehören somit heute die Altstadt selbst, der [[Mönchsberg]], [[Festungsberg]] und Teile des [[Kapuzinerberg]]es, Innerer und [[Äußerer Stein]], [[Bürglstein]], die Neustadt mitsamt [[Schloss Mirabell]] und Teile von Riedenburg, [[Mülln]] und [[Nonntal]].  
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== Probleme ==
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Der [[Magistrat der Stadt Salzburg|Magistrat]] hat den Lokalen Schirme in der Farbe Beige vorgeschrieben. Lindys Weinbar am [[Kajetanerplatz]] hatte [[2021]] seit 13 Jahren eine rote Markise und rote Tische. "Aber wir alle müssen beige Schirme nehmen. Wir hätten uns gewünscht, dass es zumindest eine Alternativfarbe wie Dunkelgrün oder Weinrot gibt. Die wäre dankbarer und würde nicht so rasch verschmutzen", sagt Lindy Leitner.
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Aus dem Lokal ''Balthazar'' an der [[Kaigasse]] war im Jänner [[2020]] das ''HeiMadeck'' geworden. Kurz vor Beginn der [[Corona Pandemie]] hatten es zwei junge Gastronomen übernommen, die zum ersten Mal selbstständig wurden. Unmittelbar danach folgten monatelange ''[[Corona-Virus-Sprachwelt|Lockdowns]]''. Die Gastronomen wurden finanziell arg gebeutelt. Mit einem Kredit der Tourismusbank haben die beiden versucht, die Zeit zu überbrücken. Anfang August 2021 erhielten auch sie ein Schreiben des Magistrats. Darin heißt es, es seien bauliche Maßnahmen zur Ausführung gelangt, etwa die Anbringung eines Leuchtschildes, die Änderung des Steckschildes oder die Beklebung am Eingangsportal und Seitenfenster sowie eine Markisenneubespannung. Diese vorgefundenen und nicht bewilligten baulichen Maßnahmen würden einen Verwaltungstatbestand darstellen. Die Lokalbetreiber hätten zwei Wochen Zeit, sich zu melden, ansonsten werde ein Beseitigungsauftrag erlassen.
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Die beiden Jung-Gastronomen waren sehr überrascht zumal sie seit der Übernahme des Lokals keine Veränderungen vorgenommen hätten. Im Gegenteil: Die dunkelgrüne Markise, die dem Vorgänger in Beige bewilligt worden sei, hänge locker seit fünf bis zehn Jahren da. Niemand habe sich seither daran gestört. "Es ist einfach ärgerlich. In dem Jahr, in dem eh alles hart ist, kommt der Magistrat und ist richtig dahinter, alles zu beanstanden. Es ist, als ob man uns pflanzen würde." Die Gastronomen haben nun alles neu beantragt, die Markise in Dunkelgrün, ein kleineres und weniger buntes Schild. Heidi und Martin hoffen, dass das bewilligt wird. Zusätzliche Kosten wären das Letzte, was sie derzeit bräuchten.
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Baurechts-Amtsleiter Alexander Würfl argumentiert, dass dies die Bestimmungen des Altstadterhaltungsgesetzes seien. "Leuchtschilder sind etwas, das der Gesetzgeber aus Gründen des Stadtbildes nicht haben will." So ziemlich alles, was man an der Fassade mache, sei baubewilligungspflichtig, erklärt der Beamte. Das Ganze müsse sich ins Stadt- und Fassadenbild einfügen. "Es ist uns schon bewusst, dass man die Leute in Zeiten wie diesen nicht unbedingt noch vergrämen sollte. Eine Kollegin berät und unterstützt hier. Wir sind bemüht, dass man ihnen hilft und keinen Schaden zufügt. Aber das Stadtbild muss trotzdem erhalten bleiben." Das einheitliche Erscheinungsbild sei der Sinn und Zweck dahinter. Das sei eben auch die Aufgabe einer Behörde, die sich im Spannungsfeld bewege. Oft müsse man aber auch dem nachgehen, was angezeigt werde, sagt der Amtsleiter. "Pflanzen wollen wir die Leute nicht."<ref>[[Salzburger Nachrichten]] vom [https://www.sn.at/salzburg/chronik/markise-in-dunkelgruen-statt-beige-aerger-ueber-beanstandungen-des-magistrates-109297222 11. September 2021]</ref>
    
== Ausdehnung am Salzburger Stadtplan ==
 
== Ausdehnung am Salzburger Stadtplan ==
 
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=1&lat=47.80027&lon=13.04436&layers=0-1144&marker=1 maps.stadt-salzburg.at]
 
* [https://maps.stadt-salzburg.at/#zoom=1&lat=47.80027&lon=13.04436&layers=0-1144&marker=1 maps.stadt-salzburg.at]
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==Literatur und Quellen==
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== Quelle ==
 
* Kurt Straub: ''Entwicklung und Aspekte zum Salzburger Altstadterhaltungsgesetz.'' In: Bastei - Zeitschrift des Stadtvereines Salzburg für die Erhaltung und Pflege von Bauten, Kultur und Gesellschaft. Band 49, Folge 3, S. 3ff. Salzburg 2000
 
* Kurt Straub: ''Entwicklung und Aspekte zum Salzburger Altstadterhaltungsgesetz.'' In: Bastei - Zeitschrift des Stadtvereines Salzburg für die Erhaltung und Pflege von Bauten, Kultur und Gesellschaft. Band 49, Folge 3, S. 3ff. Salzburg 2000
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== Einzelnachweis ==
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<references/>
     

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