Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Corona Pandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten. | Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Corona Pandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten. |