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Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Corona Pandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten.
 
Aufgrund der (Haftungs)Bedingungen für Betreiber von Bädern entschied sich die [[Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]] [[2021]], im Sommer der [[Corona Pandemie]], keinen Eintritt zu verlangen. Somit war jeder bei der Benutzung eigenverantwortlich, die Benutzungsbedingungen einzuhalten.
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[[2021]] war wieder eine Eintrittsgebühr zu bezahlen, allerdings war auf der Liegewiese nicht die [[Corona Pandemie|Corona]]-[[Corona-Virus-Sprachwelt|3-G-Regel]] vorgeschrieben.
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[[2021]] war wieder eine Eintrittsgebühr zu bezahlen und die [[Corona Pandemie|Corona]]-[[Corona-Virus-Sprachwelt|3-G-Regel]] ist vorgeschrieben.
    
== Veranstaltungen ==
 
== Veranstaltungen ==

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