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| | ===Bedeutung des Besitzes in der Wachau=== | | ===Bedeutung des Besitzes in der Wachau=== |
| − | Die Bedeutung der Arnsdörfer und des Oberloibener Besitzes bestand in der Weinproduktion, die für Bistümer und Klöster von großer Wichtigkeit waren. Aus diesem Grund haben die Salzburger Erzbischöfe Teile ihres Wachauer Weingartenbesitzes an das [[Bistum Chiemsee]], das [[Salzburger Domkapitel]], das [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Erzstift St. Peter]] und die [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] in Salzburg, das [[Benediktinerstift Admont]], das [[Augustinerchorherrenstift Höglwörth]], das Salzburger [[Bürgerspital St. Blasius]] und die [[Stadtpfarrkirche Unserer Lieben Frau Mariae Himmelfahrt|Kirche]] von der [[Stadt Salzburg]]-[[Mülln]] ausgestattet. | + | Die Bedeutung der Arnsdörfer und des Oberloibener Besitzes bestand in der Weinproduktion, die für Bistümer und Klöster von großer Wichtigkeit waren. Aus diesem Grund haben die Salzburger Erzbischöfe Teile ihres Wachauer Weingartenbesitzes an das [[Bistum Chiemsee]], das [[Salzburger Domkapitel]], das [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Benediktinerstift St. Peter]] und die [[Benediktinerinnenabtei Nonnberg]] in Salzburg, das [[Benediktinerstift Admont]], das [[Augustinerchorherrenstift Höglwörth]], das Salzburger [[Bürgerspital St. Blasius]] und die [[Stadtpfarrkirche Unserer Lieben Frau Mariae Himmelfahrt|Kirche]] von der [[Stadt Salzburg]]-[[Mülln]] ausgestattet. |
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| | ===Organisation und Verwaltung des Wachauer Besitzes=== | | ===Organisation und Verwaltung des Wachauer Besitzes=== |
| − | Die Pfarre mit Sitz in Hofarnsdorf wurde vom [[Salzburger Domkapitel]] betreut. Der in Hofarnsdorf ansässige Hofmeister war der wichtigste erzbischöfliche Beamte. Ein eigener erzbischöflicher Bergmeister war für den Weinbau zuständig. Der [[Pfleger]] von Arnsdorf war auch für die Verwaltung der Herrschaft Oberloiben verantwortlich, in der neben dem Erzbistum auch das Erzstift St. Peter Besitztümer hatte. Das tägliche Leben der Arnsdorfer Bevölkerung stand unter den Zeichen der erzbischöflichen Grundherrschaft, wenngleich das Hochgericht seinen Sitz in Spitz an der Donau hatte und die Salzburger Erzbischöfe erst im Jahr [[1623]] ein eigenes Landgericht erwerben konnten. Zweimal jährlich wurde unter dem Vorsitz des Pflegers eine Versammlung abgehalten – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Es handelte sich um die öffentlichen [[Taiding]]e (Gerichtstage), auf denen alle bedeutenden Fragen geregelt wurden und auch die Vergabe von Haus und Hof an die bäuerlichen Hintersassen erfolgte. Die schriftlich vorliegenden Weistümer für die Güter des [[Erzbistum Salzburg|Erzbistums Salzburg]] in Arnsdorf ermöglichen einen interessanten Einblick in die damals gegebenen Rechtsverhältnisse dieses Weinbaugebietes und in die Probleme des dortigen Alltags. | + | Die Pfarre mit Sitz in Hofarnsdorf wurde vom [[Salzburger Domkapitel]] betreut. Der in Hofarnsdorf ansässige Hofmeister war der wichtigste erzbischöfliche Beamte. Ein eigener erzbischöflicher Bergmeister war für den Weinbau zuständig. Der [[Pfleger]] von Arnsdorf war auch für die Verwaltung der Herrschaft Oberloiben verantwortlich, in der neben dem Erzbistum auch das Benediktinerstift St. Peter Besitztümer hatte. Das tägliche Leben der Arnsdorfer Bevölkerung stand unter den Zeichen der erzbischöflichen Grundherrschaft, wenngleich das Hochgericht seinen Sitz in Spitz an der Donau hatte und die Salzburger Erzbischöfe erst im Jahr [[1623]] ein eigenes Landgericht erwerben konnten. Zweimal jährlich wurde unter dem Vorsitz des Pflegers eine Versammlung abgehalten – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Es handelte sich um die öffentlichen [[Taiding]]e (Gerichtstage), auf denen alle bedeutenden Fragen geregelt wurden und auch die Vergabe von Haus und Hof an die bäuerlichen Hintersassen erfolgte. Die schriftlich vorliegenden Weistümer für die Güter des [[Erzbistum Salzburg|Erzbistums Salzburg]] in Arnsdorf ermöglichen einen interessanten Einblick in die damals gegebenen Rechtsverhältnisse dieses Weinbaugebietes und in die Probleme des dortigen Alltags. |
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| | ===Neuzeit=== | | ===Neuzeit=== |
| − | Bis ins frühe [[19. Jahrhundert]] war die Stellung der Salzburger Erzbischöfe als Grundherrn nicht gefährdet, obwohl in der Neuzeit der Einfluss der [[Habsburger]] als Landesherren zunahm. Zeichen für die bestehenden Spannungen waren die damals häufigen Rechtsstreitigkeiten. In der Ortschaft Oberarnsdorf ist der noch im Jahr [[1801]] vom Erzstift St. Peter unter [[Äbte von St. Peter|Abt]] [[Dominikus von Hagenauer]] errichtete Salzburgerhof (auch St. Peter Hof) interessant, auf dem er sein Wappen anbringen ließ. Doch bereits zwei Jahre später brachte die [[Säkularisation]] im Jahr [[1803]], wie im [[Fürsterzbistum Salzburg]] selbst, auch in Arnsdorf das Ende der geistlichen Herrschaft. | + | Bis ins frühe [[19. Jahrhundert]] war die Stellung der Salzburger Erzbischöfe als Grundherrn nicht gefährdet, obwohl in der Neuzeit der Einfluss der [[Habsburger]] als Landesherren zunahm. Zeichen für die bestehenden Spannungen waren die damals häufigen Rechtsstreitigkeiten. In der Ortschaft Oberarnsdorf ist der noch im Jahr [[1801]] vom Benediktinerstift St. Peter unter [[Äbte von St. Peter|Abt]] [[Dominikus von Hagenauer]] errichtete Salzburgerhof (auch St. Peter Hof) interessant, auf dem er sein Wappen anbringen ließ. Doch bereits zwei Jahre später brachte die [[Säkularisation]] im Jahr [[1803]], wie im [[Fürsterzbistum Salzburg]] selbst, auch in Arnsdorf das Ende der geistlichen Herrschaft. |
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| | ==Gegenwart== | | ==Gegenwart== |