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* mehr Sicherheitsstufen und umfassende Risikoanalyse
 
* mehr Sicherheitsstufen und umfassende Risikoanalyse
 
* jährliches Budget von 1,6 Millionen Euro bleibt erhalten
 
* jährliches Budget von 1,6 Millionen Euro bleibt erhalten
* 143.000 Euro Übergangsförderung für Schutzunterkünfte
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* 143.000 Euro Übergangsförderung für Schutzunterkünfte (siehe dazu [[Plainstraße 83]])
    
Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten.
 
Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten.

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