Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten. | Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten. |