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Das '''Kupelwieserschlössl''' oder ''Konstantinturm'', auch ''Marienschlössl'' und ''Staufenblick'' genannt, befindet sich auf dem [[Salzburger Stadtberge|Salzburger]] [[Mönchsberg]] und ist im Besitz der Familie Widrich. Es gehört zu den [[Denkmalgeschützte Objekte in der Stadt Salzburg|denkmalgeschützten Objekten]] in der Stadt Salzburg.
 
Das '''Kupelwieserschlössl''' oder ''Konstantinturm'', auch ''Marienschlössl'' und ''Staufenblick'' genannt, befindet sich auf dem [[Salzburger Stadtberge|Salzburger]] [[Mönchsberg]] und ist im Besitz der Familie Widrich. Es gehört zu den [[Denkmalgeschützte Objekte in der Stadt Salzburg|denkmalgeschützten Objekten]] in der Stadt Salzburg.
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==Beschreibung==
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==Geschichte ==
 
Die bei der [[Richterhöhe]] stehenden Türme wurden [[1367]] als [[Falkenturm]] und [[1380]] als ''Dompropstei-Turm'' genannt. Sie dürften kurz vorher von der [[Bürger der Stadt Salzburg|Salzburger Bürgerschaft]] erbaut worden sein, blieben aber nicht lange in deren Besitz.  
 
Die bei der [[Richterhöhe]] stehenden Türme wurden [[1367]] als [[Falkenturm]] und [[1380]] als ''Dompropstei-Turm'' genannt. Sie dürften kurz vorher von der [[Bürger der Stadt Salzburg|Salzburger Bürgerschaft]] erbaut worden sein, blieben aber nicht lange in deren Besitz.  
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Am [[8. Dezember]] [[1923]] musste sich Hetteger vor Gericht verantworten. Er begründete die Diebstähle mit Not. Der Einzelrichter [[Hofrat]] Dr. [[Rudolf Hassak|Hassak]] verurteilte ihn zu fünf Monaten schweren Kerker, seine Frau Hilda, die von den Diebstählen gewusst hatte, bekam einen Monat strengen Arrest. Der Friseurgehilfe Johann Lehner, der von Hetteger gestohlene Sache gekauft hatte, erhielt vier Monate schweren Kerker.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19231108&seite=5&zoom=33 ANNO], [[Salzburger Chronik]], Ausgabe vom 8. November 1923, Seite 5</ref>
 
Am [[8. Dezember]] [[1923]] musste sich Hetteger vor Gericht verantworten. Er begründete die Diebstähle mit Not. Der Einzelrichter [[Hofrat]] Dr. [[Rudolf Hassak|Hassak]] verurteilte ihn zu fünf Monaten schweren Kerker, seine Frau Hilda, die von den Diebstählen gewusst hatte, bekam einen Monat strengen Arrest. Der Friseurgehilfe Johann Lehner, der von Hetteger gestohlene Sache gekauft hatte, erhielt vier Monate schweren Kerker.<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19231108&seite=5&zoom=33 ANNO], [[Salzburger Chronik]], Ausgabe vom 8. November 1923, Seite 5</ref>
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== Sonstiges ==
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An der Außenmauer befindet sich der [[Löwenkopf-Mauerbrunnen]].
    
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

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