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==Raumordnung in Salzburg==  
 
==Raumordnung in Salzburg==  
Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
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'''Rechtsgrundlage''' für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
    
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit [[1. Jänner]] [[2020]] die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). Diese ist einerseits für die Ausarbeitung von Landesentwicklungsprogramm, Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und den Raumordnungsberichten sowie für die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen zuständig und andererseits ist sie auch für die aufsichtsbehördliche Überprüfung bzw. Kenntnisnahme der kommunalen Planungsinstrumente verantwortlich. Die Ausarbeitung der Regionalprogramme ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Diese erarbeiten das Regionalprogramme,  welches von der Landesregierung verbindlich erklärt wird. Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm wurde im Jahr [[2003]] verbindlich erklärt. Im Jahr [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich auch das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten (Raumforschung), der Regional- und Projektentwicklung und der Dorf- und Stadterneuerung.
 
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit [[1. Jänner]] [[2020]] die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). Diese ist einerseits für die Ausarbeitung von Landesentwicklungsprogramm, Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und den Raumordnungsberichten sowie für die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen zuständig und andererseits ist sie auch für die aufsichtsbehördliche Überprüfung bzw. Kenntnisnahme der kommunalen Planungsinstrumente verantwortlich. Die Ausarbeitung der Regionalprogramme ist eine gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Diese erarbeiten das Regionalprogramme,  welches von der Landesregierung verbindlich erklärt wird. Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm wurde im Jahr [[2003]] verbindlich erklärt. Im Jahr [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich auch das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten (Raumforschung), der Regional- und Projektentwicklung und der Dorf- und Stadterneuerung.

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