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→‎Raumordnung bzw. Raumplanung in Österreich: Synonym ergänzt in Überschrift und Text.
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Die Begriffe '''Raumplanung''' und '''Raumordnung''' werden in Österreich synonym verwendet. Es gibt daher in sechs Ländern '''Raumordnungsgesetze''' und in zwei Ländern (Burgenland und Vorarlberg) '''Raumplanungsgesetze'''. Wien hat mit der Wiener Bauordnung ein Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes).
 
Die Begriffe '''Raumplanung''' und '''Raumordnung''' werden in Österreich synonym verwendet. Es gibt daher in sechs Ländern '''Raumordnungsgesetze''' und in zwei Ländern (Burgenland und Vorarlberg) '''Raumplanungsgesetze'''. Wien hat mit der Wiener Bauordnung ein Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes).
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==Raumordnung in Österreich==
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==Raumordnung bzw. Raumplanung in Österreich==
 
=====Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten=====
 
=====Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten=====
In Österreich besteht für die Raumordnung keine Rahmenkompetenz des Bundes. Dem Bund obliegen sektorale Zuständigkeiten und die Länder verfügen nach der Generalklausel des Bundesverfassungsgesetzes über umfassende Planungsbefugnisse.
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In Österreich besteht für die Raumordnung bzw. Raumplanung keine Rahmenkompetenz des Bundes. Dem Bund obliegen sektorale Zuständigkeiten und die Länder verfügen nach der Generalklausel des Bundesverfassungsgesetzes über umfassende Planungsbefugnisse.
    
Die gesetzliche Grundlage für die örtliche und überörtliche Raumordnung und Raumplanung in Österreich bilden daher Landesgesetze. Die Vollziehung der örtlichen Raumplanung fällt nach dem Bundesverfassungsgesetz in den eigenen Wirkungsbereich der Städte und Gemeinden.
 
Die gesetzliche Grundlage für die örtliche und überörtliche Raumordnung und Raumplanung in Österreich bilden daher Landesgesetze. Die Vollziehung der örtlichen Raumplanung fällt nach dem Bundesverfassungsgesetz in den eigenen Wirkungsbereich der Städte und Gemeinden.

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