Permanente Unterausschüsse sind der sog. >Ständige Unterausschuss< und der >Unterausschuss Regionalwirtschaft<. Darüber hinaus werden zur Beratung spezieller Sachfragen nach Bedarf und Anlass Unterausschüsse eingesetzt.
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Permanente Unterausschüsse sind der sog. >Ständige Unterausschuss< und der >Unterausschuss Regionalwirtschaft<. Darüber hinaus werden zur Beratung spezieller Sachfragen nach Bedarf und Anlass Unterausschüsse eingesetzt. Mitglieder dieser Unterausschüsse sind die durch die Ministerien, den Ämtern der Landesregierungen, von Städte- und Gemeindebund sowie den Sozialpartnern nominierten Bediensteten. Die Unterausschüsse werden durch befristet eingerichtete Arbeitsgruppen, Plattformen und die ÖREK-Partnerschaften ergänzt, die für die konkrete Ausarbeitung der ÖROK-Produkte verantwortlich sind.