Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. | Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. |