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Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
 
Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von [[Hofrat|Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet, davor von HR Dr. [[Jörg Knotzer]] und Dr. [[Renate Lederer]]. Der stellvertretende Leiter war Mag. [[Peter Mottl]]. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.
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Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von [[Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet, davor von HR Dr. [[Jörg Knotzer]] und Dr. [[Renate Lederer]]. Der stellvertretende Leiter war Mag. [[Peter Mottl]]. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.
    
==Auflösung==
 
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